NEUSEELAND: Teenager-Gang wegen Grindr-Angriffen verurteilt

NEUSEELAND: Teenager-Gang wegen Grindr-Angriffen verurteilt
Sie lockten schwule Männer mit gefälschten Grindr-Profilen in einen Hinterhalt, griffen sie an, verletzten und demütigten sie und veröffentlichten die demütigenden Videos darauf in den Sozialen Medien. Nun wurden drei der jugendlichen Täter von neuseeländischen Richtern verurteilt. Doch viele kritisieren die Urteile nun als viel zu mild für die Schwere der Taten.

Es ist mittlerweile ein internationales Phänomen, welches in vielen Ländern der Welt, auch in der Schweiz, schon beobachtet wurde: Teenager, welche über die Sozialen Medien und Dating Apps förmlich jagt auf angebliche Pädophile machen. Dabei tun sie sich in Social Media-Gruppen zusammen und diskutieren darüber, wie sie vorgehen können und was sie als nächstes tun werden. Und dies alles in absoluter Selbstjustiz. Die Taten werden gefilmt und erreichen über bestimmte Kanäle, insbesondere bei TikTok, teils ein Millionenpublikum.

In Neuseeland kam es zwischen August und September 2024 zu gleich mindestens 13 solcher Übergriffen. Die mutmasslichen Täter gingen immer nach dem selben Muster vor und gehörten der Snapchat-Gruppe Freaky Group an. Mittels gefälschten Profilen bei Grindr traten sie mit ihren Opfern in Kontakt, tauschten Nachrichten aus und lockten sie schlussendlich spät in der Nacht an vereinbarte Treffpunkte wie Privathäuser, auf Strassen oder in Parks. 

Vor Ort übrfielen sie ihre Opfer, traktierten sie mit Fusstritten, Schlägen und Ohrfeigen, und mindestens ein Opfer wurde gezwungen, sich nackt auszuziehen. Alles gefilmt mit den Handys. Gelang einem Mann die Flucht, so wurde er "gejagt", wie die Jugendlichen selber erklärten. Die so entstandenen Videos wurden zusammengeschnitten und mit dramatischer Musik unterlegt und dann in den Sozialen Medien hochgeladen. 

Die Opfer erlitten laut der Staatsanwaltschaft Prellungen, Blutungen, Schnitt- und Schürfwunden, ganz zu schweigen von den psychischen Konsequenzen solcher Taten. 

Die Polizei konnte anhand intensiver Ermittlungen drei mutmassliche Täter festnehmen, welche sich nun vor Gericht zu verantworten hatten. Sie waren zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 19 Jahre alt. Die drei verhandelnden Richter waren sich einig, dass die Taten ganz klar Hassverbrechen waren, und diese nur als verabscheuungswürdig und feige zu beurteilen, sei noch eine Untertreibung. 

Der Anwalt von einem der Täter erklärte, dass es nicht die Absicht gewesen sei, schwule Männer anzugreifen, sondern Pädophile. Weiter solle man seinem Mandanten eine Strafmilderung gewähren, da er gute Charaktereigenschaften zeige.

Die Richter fanden darauf aber eine klare Antwort: Es sei nun mal eine Tatsache, dass sie nur schwule Männer angegriffen haben. Weiter habe der Charakter des Täters gezeigt, dass er Freude daran habe, Menschen zu demütigen, zu missachten, sie einzuschüchtern  und sie durch das Hochladen der Videos noch weiter zu demütigen. Weiter hätten die Täter nicht schon beim ersten Angriff die Tat hinterfragt, sondern immer weiter gemacht und weitere Übergriffe verübt.

Als Urteile sprachen die Richter für die drei mutmasslichen Täter einen Hausarrest zwischen 8.5 und 10.5 Monaten aus. Dies wurde von vielen angesichts der Vorwürfe als sehr milde bezeichnet, insbesondere, dass sie keine Haftstrafe absitzen müssen, obwohl sie ihren Opfer derartige Demütigungen und seelische Belastungen zugefügt haben. 

Abschliessend sprach der Richter noch einen der Täter ganz besonders an, denn dieser wurde erst vor kurzem Vater. So erklärte er, dass er mal darüber nachdenken solle, was für ein Vorbild er für seinen Sohn sei, und wie er sich fühlen würde, wenn sein Sohn so behandelt würde, wie sie die Opfer bei ihren Straftaten behandelt haben.

Safer Dating - Tipps rund um sicheres Online-Dating:

Keine persönlichen Informationen und Wohnadressen austauschen, bevor man einer Person nicht wirklich vertrauen kann.

Erst an einem öffentlichen Ort, wo es auch viele, andere Menschen hat, treffen.

Auch noch einen Freund informieren, wann und wo man zu einem Date geht, damit noch jemand Bescheid weiss, falls es zu einem Zwischenfall kommt.

Nicht zu viel Alkohol trinken und auf sein Glas aufpassen, etwa wegen Drogen und K.o.-Tropfen.

Das Mobiltelefon sollte immer geladen sein, damit man zur Not auch Hilfe anfordern kann.

Und ganz wichtig: Auf das Bauchgefühl hören. Niemand zwingt einem an einem Ort zu bleiben: Wenn man sich unwohl fühlt, dann soll man lieber gehen als bleiben.

Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:

Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch

Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer