NIEDERLANDE: Schutz für LGBTI+ soll erstmals explizit in die Verfassung

NIEDERLANDE: Schutz für LGBTI+ soll erstmals explizit in die Verfassung
Mit überwältigender Mehrheit hat das Abgeordnetenhaus in den Niederlanden für eine Ergänzung des 1. Artikels der Verfassung gestimmt, um damit erstmals explizit den Schutz für LGBTI+ zu erwähnen. Nun geht das Anliegen weiter an den Senat...

Dies seien wunderbare Neuigkeiten, heisst es von der niederländischen LGBTI+ Organisation COC, denn heute habe man einen grossen Schritt in die Richtung gemacht, dass unsere Rechte in der Verfassung verankert werden. Dies sei heute wichtig, um den Politiker*innen den Auftrag zu geben, sich gegen Gewalt gegen LGBTI+ einzusetzen. Und für die Zukunft sei es wichtig, um zu garantieren, dass wir diese hart erkämpften Rechte auch in 50 oder 100 Jahren noch geniessen können. Man habe nun fast 20 Jahre dafür gekämpft, dass das Anliegen auch in der Verfassung verankert werde, denn es sei an der Zeit, die hart erworbenen Rechte nun für die Zukunft fest zu zementieren. Auch wenn die aktuelle Unterstützung durch Gesellschaft und Politik in den Niederlanden heute grossartig sei, und es keine unmittelbaren Gründe gibt, zu denken, dass morgen alles anders sein wird, so muss man trotzdem wachsam sein für die Zukunft, so das COC weiter.

Die Organisation spricht damit ihre seit langem immer wieder präsentierte Forderung um die Ergänzung des 1. Artikels der niederländischen Verfassung an, welcher das Repräsentantenhaus nun mit 124 zu 26 Stimmen zugestimmt hat. Nun wird das Anliegen auch noch dem Senat zur Abstimmung vorgelegt. Nach den Parlamentswahlen im März 2021 muss es dann mit einer Zweidrittel-Mehrheit, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, vom gesamten Parlament gutgeheissen werden um endgültig angenommen zu werden.

Derzeit steht im 1. Artikel geschrieben, dass alle Niederländer*innen unter gleichen Umständen gleich behandelt werden sollen. Diskriminierung aufgrund der Religion, des Glaubens, der politischen Einstellung, der Rasse oder des Geschlechts sei verboten. Diese Aufzählung soll nun um die beiden Kriterien sexuelle Orientierung und Behinderung ergänzt werden. Zusätzlich wurde versichert, dass die Geschlechtsidentität und der Ausdruck des Geschlechts durch das bereits bestehende Kriterium des Geschlechts vollumfänglich gedeckt sei.