ÖSTERREICH: Verfassungsgericht öffnet die Ehe für alle

ÖSTERREICH: Verfassungsgericht öffnet die Ehe für alle
Im Parlament ist ein entsprechender Antrag vor wenigen Monaten gescheitert, doch nun hat das Verfassungsgericht den Weg für die Ehe für alle geebnet. Spätestens am 1. Januar 2019 ist es schwullesbischen Paaren in Österreich möglich, gleichberechtigt zu heiraten.

Es verletze das Diskriminierungsverbot, dass es einen Unterschied zwischen dem Partnerschaftsgesetz und der Ehe gebe, dies urteilte das österreichische Höchstgericht, das Verfassungsgericht, und damit ordneten die Richter an, dass gleichgeschlechtliche Paare spätestens ab dem 1. Januar 2019 gleichgestellt heiraten dürfen. Sowohl die SPÖ, wie auch die Grünen und die Neos freuten sich über die Entscheidung.

Diese drei Parteien haben bereits im Sommer versucht, einen entsprechenden Antrag im Parlament durchzubringen. Anders die ÖVP und die FPÖ, welche sich beide gegen die gleichgestellte Ehe für schwullesbische Paare stellten. Letztere sieht ihre Befürchtungen gar bestätigt, dass das Partnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2009 erst die Ehe für alle ermöglicht habe.

Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die Ehe selbst zu öffnen. Sollte dies nicht gelingen, werden die Bestimmungen spätestens ab dem 1. Januar 2019 geändert. Paaren, welche heute in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, müssen dann erneut heiraten, um eine gleichgestellte Ehe zu haben. Im Gegenzug haben heterosexuelle Paare ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, sich ebenfalls zu verpartnern, sofern das Parlament bis dahin keine andere Lösung ausarbeitet und beispielsweise das Partnerschaftsgesetz zu Gunsten der Ehe für alle ganz abschafft.