PHILIPPINEN: Ein historischer Sieg für queere Paare vor dem Obersten Gericht
Taiwan, Nepal und Thailand kennen die Ehe für alle bereits, doch in den anderen Ländern in Asien geht es diesbezüglich nur langsam vorwärts. Da sind auch die Philippinen keine Ausnahme, insbesondere deshalb nicht, weil die Religion im Land stark verankert ist. Nun haben aber die Obersten Richter des Landes eine Entscheidung getroffen, welche als historisch bezeichnet werden kann und den Weg für die Ehe oder zumindest für ein Partnerschaftsgesetz ebnen könnte.
Das Supreme Court hat nämlich ein lesbisches Paar rechtlich anerkannt und geurteilt, dass sie gemeinsamen Besitz haben können, den sie sich während ihrer Beziehung anschaffen. Dies gilt etwa auch für Wohnungen, Häuser oder für Land. Wichtig ist einzig, dass beide Partner:innen belegen können, dass sie sich daran beteiligt haben.
Die Entscheidung geht auf ein lesbisches Paar zurück, das während mehreren Jahren zusammenlebte und sich in dieser Zeit ein Grundstück und ein Haus in Quezon City gekauft hat. Als Besitzerin konnte aber nur eine der Frauen eingetragen werden. Als sie sich nun trennten vereinbarten sie zwar, dass sie das Haus verkaufen und sich den Erlös teilen werden, doch dann wurde dieser Vertrag von der als Besitzerin eingetragenen Frau gebrochen.
Es folgte eine wahre Odysee vor Gericht und es kam bei unteren Instanzen zu verschiedensten Urteilen, doch nun ist der Fall vor dem Obersten Gericht der Philippinen gelandet. Da das Paar nicht verheiratet ist und nach dem Familiengesetz auch nicht zur Ehe zugelassen ist, mussten sich die Richter mit einer Vielzahl an Fragestellungen befassen.
Das Gericht entschied nun schlussendlich, dass die Vereinbarung zur Aufteilung des gemeinsamen Eigentums gilt und erklärte, dass die Klägerin ein berechtiges Interesse an der Immobilie habe und entsprechend auch die anteilmässige Aufteilung des Erlös verlangen könne. In seiner Begründung wiesen die Richter auch auf die ungerechtfertigten Unterschiede zwischen heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren hin und sie forderten den Kongress zum Handeln auf.
Das Anliegen für die Einführung eines Partnerschaftsgesetz oder der Ehe für alle wurde bereits im Kongress eingebracht, wurde dort aber während mehreren Legislaturen immer wieder blockiert und auf die lange Bank geschoben.