POLEN: Gericht bestätigt - Polen muss im Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare anerkennen
Seit 2019 kämpften Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan vor Gericht, damit ihre im Ausland geschlossene Ehe auch in Polen rechtlich anerkannt wird. Sie durchliefen dazu alle Instanzen bis zum Gerichtshof der Europäischen Union, welcher im November 2025 nun urteilte, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkennen müssen, welche offiziell in der EU geschlossen wurden. Die Richter stützten ihre Begründung auf das Recht auf Familien- und Privatleben, auf die Charta der Grundrechte in der EU, sowie auf den Bestimmungen zur Freizügigkeit und zum Aufenthaltsrecht. Diese verbieten die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Nun ging der Fall zurück an das Oberste Verwaltungsgericht Polens und dieses urteilte nun gleich wie der EU-Gerichtshof. Diese Verpflichtung könne einzig damit erfüllt werden, wenn die ausländischen Heiratsurkunden auch ins polnische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Richter haben nun die Standesämter angewiesen, dass sie jeweils 30 Tage Zeit haben, um diese Heiratsurkunden nach Erhalt einzutragen. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für die Rechte queerer Personen in Polen, denn das Land kennt bislang weder die Ehe für alle noch ein Partnerschaftsgesetz.
Marie-Hélène Ludwig von ILGA-Europe zeigte sich erfreut über das Urteil und erklärte, dass dieses Urteil ein wichtiger Sieg für die vielen gleichgeschlechtlichen Paare in Polen sei, denen die Anerkennung ihrer Ehe bislang verwehrt wurde. Es ist ein erster Schritt in Richtung Gleichstellung. Diese Entscheidung zeige aber auch, dass die nationalen Gerichte die Urteile aus der EU zügig umsetzen. Nun hoffe sie, dass sich auch die Standesämter an dieses Urteil halten, so Ludwig weiter.
Dieses Urteil des EU-Gerichtshof betrifft aber nicht nur Polen, sondern auch alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche nun im Ausland geschlossene Ehen anerkennen müssen.