POLEN: Präsident blockiert Partnerschaftsgesetz mit Veto
Es war ein Wahlversprechen von Regierungschef Donald Tusk, dass er die Grundlagen schaffen werde um gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anzuerkennen. Besonders aufgrund des Widerstands der rechtspopulistischen PiS-Partei hat es nun aber doch länger gedauert, bis ein entsprechender Gesetzesentwurf vorlag. Es war ein klassischer Kompromiss, welcher die Regierung ausgearbeitet hat. Es handelt sich dabei um eine Art De Facto-Ehe, jedoch ohne Heiratsurkunde.
Auf diese Weise können gleichgeschlechtliche Paare bei einem Notar einen entsprechenden Vertrag abschliessen und beim Standesamt auch die jeweiligen genaueren Bestimmungen wie etwa die Unterhaltspflichten oder den Güterstand wählen. Damit gelten sie quasi als Eingetragene Lebenspartnerschaften, und dieses steht allen unverheirateten Paaren offen, sowohl heterosexuellen wie auch gleichgeschlechtlichen.
Das Parlament hat der Vorlage zugestimmt, doch obwohl dieses Gesetz nach wie vor weit von einer tatsächlichen Ehe entfernt ist, hat Polens Staatspräsident Karol Nawrocki trotzdem sein Vetorecht genutzt. Nawrocki steht der rechtspopulistischen PiS-Partei nahe, und er hat diesen Schritt bereits zuvor angedroht, da seiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare keine Anerkennung ihrer Beziehung verdienen. Dieses Gesetz komme einer Ehe zu nahe, und diese sei in der Verfassung als Verbindung zwischen Mann und Frau festgeschrieben, so der Präsident. Er habe aber grundsätzlich nichts dagegen, wenn unverheiratete Paare rechtliche Fragen regeln.
Durch dieses Veto ist der Gesetzesentwurf nun blockiert. Mit der Zustimmung von drei Fünfteln könnte das Parlament dieses Veto jedoch aufheben, doch die aktuelle Mitte-Links-Koalition von Donald Tusk hat nur eine knappe Mehrheit von 54 Prozent - was bei weitem nicht ausreicht. Sie sind sich aber trotzdem sicher, dass Nawrocki das Partnerschaftsgesetz mit diesem Schritt zwar weiter hinauszögere, doch er könne diese Veränderung nicht aufhalten.
Durch das Veto bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren in Polen damit weiterhin nur der Schritt ins Ausland. Etwa in Deutschland dürfen auch zwei polnische Staatsbürger heiraten. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshof der EU muss Polen diese Ehen dann vollumfänglich anerkennen. Seit Mai wurden auch die Standesämter und Behörden im Land bereits angewiesen, dieses Urteil umzusetzen.