POLEN: Der Staatspräsident will das Partnerschaftsgesetz blockieren

POLEN: Der Staatspräsident will das Partnerschaftsgesetz blockieren
Von der EU dazu verpflichtet wäre Polen schon länger, doch die populistische und ultrakonservative PiS Partei legt dem Vorhaben immer wieder Steine in den Weg: Das Parlament hat eben einem Partnerschaftsgesetz zugestimmt, doch der amtierende Staatspräsident denkt nicht daran, das Gesetz zu unterzeichnen und er will es mit seinem Veto blockieren.

Dass gleichgeschlechtliche Paar rechtlich anerkannt werden müssen, hat die Europäische Union schon länger klar gemacht, und dies gilt gerade auch für Polen. Doch die ehemalige Regierungspartei, die PiS Partei, hat sämtliche Vorhaben in diese Richtung blockiert. Seit Donald Tusk mit seiner Mitte-Links-Koalition an der Macht ist, hat sich die Ausgangslage diesbezüglich zwar verbessert, doch noch immer ist es nicht gelungenen einen mehrheitsfähigen Konsens zu finden - bis jetzt.

Vor wenigen Tagen hat das Parlament endlich einem Partnerschaftsgesetz zugestimmt. Damit soll es Paaren - auch gleichgeschlechtlichen - ermöglicht werden ihre Partnerschaft notariell beglaubigen zu lassen und sie dann auf dem Standesamt zu registrieren. Dabei geht es etwa ums Erbrecht, gemeinsamen Unterhalt oder auch um gemeinsames Eigentum.

Bereits kurz nach der Abstimmung im Parlament hat Staatspräsident Karol Nawrocki öffentlich gemacht, dass er dieses Gesetz nicht unterzeichnen und damit auch nicht einführen werde. Er ist zwar nicht Mitglied der PiS-Partei, steht ihr aber sehr nahe, insbesondere auch was seine konservativen Positionen betrifft. Die Blockade begründet er damit, dass die Ehe nur zwischen Frau und Mann geschlossen werden könne, wie es auch in der Verfassung verankert sei. Dieses Gesetz stelle eine Alternative zur Ehe dar, erklärt der Präsident weiter.

Das Veto von Nawrocki bedeutet aber noch nicht das Ende des Partnerschaftsgesetzes, doch es wird deutlich schwieriger, das Vorhaben der Regierung doch noch durchzubringen. Das Parlament hat nun die Möglichkeit den Präsidenten zu überstimmen, doch dazu müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten im Parlament sein, und mindestens drei Fünftel von ihnen müssen dem Gesetz zustimmen. Ob dies gelingen wird, ist offen.

Erst vor wenigen Wochen musste Polen bereits auf ein anderes Gerichtsurteil reagieren und gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, welche im Ausland geschlossen wurden.