RUMÄNIEN: Ein Schritt näher an der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren
Es war im Jahr 2018 als der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte, dass Rumänien das Recht betreffend dem Aufenthalt innerhalb der EU allen Paaren zugestehen müsse, auch verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paaren. So muss das Land im Ausland geschlossene Ehen von LGBTI+ Paaren ebenfalls anerkennen. Die Richter gingen jedoch nicht soweit von Rumänien zu fordern, dass auch im Inland die Möglichkeit der Eheschliessung bestehen muss.
Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte schliesslich im Mai, dass Rumänien das Recht auf Familie und auf Privatsphäre verletzte, indem das Land gleichgeschlechtlichen Paaren keine Möglichkeit gibt, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen. Für dieses Anliegen kämpfen LGBTI+ Organisationen bereits seit Jahren und 21 Paare durchliefen dazu sämtliche, gerichtlichen Instanzen bis nach Strassburg.
Die rumänische Regierung hat nun einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit welchem wenigstens der Teil des Urteils des Gerichtshof der Europäischen Union erfüllt würde, nämlich, dass im Ausland geschlossene Ehen und Eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt würden. Dies fünf Jahre nach der Entscheidung des Gerichts. Nun hat das Parlament darüber zu befinden.
Dass das Parlament diesen Entwurf dringend annehmen sollte, forderte auch der rumänische Innenminister, da dem Land sonst harte und vor allem auch teure Konsequenzen drohen. So rechnete er vor, dass Rumänien derzeit gegen EU-Recht verstosse und daher könnte die Europäische Union ein Verfahren gegen das Land eröffnen. Dies hätte beträchtliche, finanzielle Sanktionen zur Folge: So müsste Rumänien eine Busse von rund 1.708 Millionen Euro, rund 1.647 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Zudem kommen noch zwischen 1’830 und 109’800 Euro pro Tag dazu, so lange das Gesetz noch nicht umgesetzt ist. Dies sind zwischen 1‘765 und 105‘900 Schweizer Franken.
Kritik am jetzigen Gesetzesentwurf gibt es von LGBTI+ Organisationen: Auf den ersten Blick klinge es gut, aber schlussendlich bringe der Entwurf kaum Verbesserungen. Er würde zudem nicht mit nationalen und internationalen Gerichtsurteilen übereinstimmen, so werden beispielsweise die jeweiligen Partner:innen nicht als Ehepartner:innen angesehen. Queere Menschen sollten in Rumänien zudem die selben Rechte haben wie alle anderen EU-Bürger:innen, und dazu gehöre auch das Recht zu heiraten, heisst es etwa von ACCEPT, einer nationalen LGBTI+ Organisation weiter.
Wann und ob das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird, ist noch unklar. Gesetzesentwürfe erleben im Parlament immer wieder Verzögerungen. So gibt es beispielsweise auch einen Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes, welcher seit vier oder fünf Jahren vorliegt, aber bislang noch nicht behandelt wurde.