RUMÄNIEN muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

RUMÄNIEN muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ingesamt 21 gleichgeschlechtlichen Paaren Recht gegeben, welche eine Beschwerde eingereicht haben, da ihre Partnerschaften von Rumänien nicht rechtlich anerkannt werden. Das Land muss nun entweder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare oder ein Partnerschaftsgesetz einführen.

Eine Mehrheit der sieben Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren sich einig, dass Rumänien mit seiner Entscheidung, gleichgeschlechtliche Paare nicht anzuerkennen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Zu dieser Entscheidung ist es gekommen, nachdem 21 Paare mit den Jahrgängen zwischen 1967 und 1996 zwischen 2019 und 2020 jeweils eine Beschwerde beim Gerichtshof einreichten.

Da Rumänien weder ein Partnerschaftsgesetz noch die Ehe für alle eingeführt hat, verstosse dies gegen Artikel 8 der Konvention, welche das Recht auf ein Privat- und ein Familienleben respektiere. Bereits frühere Urteile hätten vorgeschrieben, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Möglichkeit zu bieten, um ihre Partnerschaften rechtlich anzuerkennen.

Die Regierung Rumäniens argumentierte zwar, dass diese Rechte auch mittels beglaubigten Vereinbarungen und Verträgen erreicht werden können, doch dies wollten die Richter nicht gelten lassen. Auch der Widerstand der Gesellschaft gegen die Ehe für alle, gebe der Regierung nicht das Recht, gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung ihrer Beziehung zu verweigern.

Da es keine rechtliche Anerkennung gebe, seien die Paare nicht in der Lage viele der Rechte wahrzunehmen, welche heterosexuellen Paaren zustehen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung weiter. Rumänien definiert derzeit die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Doch weder dies, noch die anderen Argumente, welche die Regierung genannt habe, sei eine Rechtfertigung dafür, die Partnerschaften von queeren Menschen nicht anzuerkennen, so die Richter des Gerichtshof für Menschenrechte weiter.

Die Paare haben ihre Klagen eingereicht, nachdem sie versucht haben, sich bei den lokalen Standesämtern anzumelden um heiraten zu können. Ihre Anträge wurden aber jeweils abgelehnt. Dabei bezogen sich die Mitarbeitenden der Standesämter jeweils auf die festgeschriebene Definition der Ehe.

Rumänien ist eines der Schlusslichter in Bezug auf die Rechte der LGBTI+ Community in der Europäischen Union. So kam das Land in der aktuellen Rainbow Map nur gerade auf 18 Prozent. Zudem hagelte es im vergangenen Jahr Kritik, nachdem ein Vorstoss eingereicht wurde, mit welchem eine Art Anti-LGBTI+ Propagandagesetz nach ungarischem Vorbild hätte eingeführt werden sollen.