RUMÄNIEN: Verfassungsgericht gibt schwulem Ehepaar recht
Ein schwules Paar, ein Rumäne und ein US-Amerikaner, haben in Belgien geheiratet, sind nun aber nach Rumänien gezogen und wollten ihre Ehe dort insofern anerkannt haben, als dass der Amerikaner eine dauerhafte Aufenthaltsbewillgung für das Land erhält. Bis vor den Europäischen Gerichtshof musste das Ehepaar gehen, bis sie recht erhielten. Darauf hatte nun auch das oberste Gericht Rumäniens, das Verfassungsgericht, keine andere Wahl als dem Urteil zu folgen.
Die Richter erklärten daher nun, dass gleichgeschlechtliche Paare die selben Familienrechte haben wie heterosexuelle Paare. Es gehe dabei um den Schutz der Grundrechte in Bezug auf ein Privat- und ein Familienleben, wie es durch den Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 26 der rumänischen Verfassung garantiert ist.
Das Urteil ist zwar sehr erfreulich für die LGBT-Community, kommt aber auch zu einem schwierigen Zeitpunkt: Am 6. und 7. Oktober findet in Rumänien nämlich die Volksabstimmung über eine Änderung der Ehedefinition in der rumänischen Verfassung statt. Die Ehe soll dann neu nur noch für ein Paar bestehend aus Mann und Frau möglich sein, ein faktisches Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe also...