RUMÄNIEN: Verfassungsgericht gibt grünes Licht für homophobe Abstimmung

RUMÄNIEN: Verfassungsgericht gibt grünes Licht für homophobe Abstimmung
Die negativen Konsequenzen für die LGBT-Community liegen auf der Hand, wie die Europäische Union aber mit der geplanten Volksabstimmung umgehen wird, ist ungewiss: Das Verfassungsgericht in Rumänien hat nun jedenfalls eine Klage von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen abgewiesen, wodurch die Volksabstimmung über ein faktisches Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe am 7. Oktober durchgeführt werden kann.

Es gebe keine rechtlichen Hindernisse um diese Volksabstimmung nicht wie geplant durchzuführen, erklärten die Richter mit einem doch eher deutlichen Votum von 7 zu 2 Stimmen. Zu dieser Entscheidung kam es, als Amnesty International, zusammen mit der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL) und der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe (ILGA-Europe) eine Klage gegen den Inhalt der Abstimmung einreichte. Ihrer Meinung nach verstösst die Forderung der Initianten gegen die Verfassung, sowie unter Umständen auch gegen europäisches, wie auch internationales Recht.

Mit der Abstimmung soll erreicht werden, dass die Ehe in der rumänischen Verfassung als Verbindung explizit zwischen Mann und Frau definiert wird. Damit würde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verunmöglicht. Damit die Volksabstimmung gültig ist, müssen mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten an die Urne gehen. Dies dürfte allerdings kein Problem sein, wenn man bedenkt, dass 3 Millionen Unterschriften gesammelt wurden, um die Initiative überhaupt zu lancieren. Dies bei einer Gesamtbevölkerungszahl von rund 20 Millionen Einwohnern - nicht stimmberechtigte Kinder und Jugendliche inklusive.

Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts hat nach dem Kongress im vergangenen Jahr auch der Senat vor wenigen Tagen für die Durchführung der Volksabstimmung gestimmt. Unklar ist, wie die Europäische Union auf die Abstimmung reagieren wird. Ein Urteil des Obersten EU-Gerichts hat erst vor kurzem geurteilt, dass verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung überall innerhalb der EU anerkannt werden müssen. Mehrere andere Urteile haben zudem jeweils auch die Rechte der LGBT-Community gestärkt...