RUMÄNIEN vom Europäischen Gerichtshof für LGBTI+ Feindlichkeiten verurteilt

RUMÄNIEN vom Europäischen Gerichtshof für LGBTI+ Feindlichkeiten verurteilt
2013 stürmten 50 Demonstranten eine queere Filmvorführung in Bukarest und bedrohten die Gäste massivst. Der Vorfall wurde damals von den Behörden als "Meinungsaustausch" abgetan. Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass die Behörden damals versagt haben, die queerfeindliche Aktion zu verhindern. Der Staat muss daher nun Entschädigungen an die veranstaltende LGBTI+ Organisation zahlen.

Tod den Homosexuellen, skandierten die rund 50 Demonstrierenden, welche im Februar 2013 ein Kino in Bukarest stürmten, in welchem der Film The Kids Are All Right gezeigt wurde. Sie schrien zudem LGBTI+ feindliche Schimpftiraden gegen die Zuschauer und sie sollen auch Fahnen und weitere Symbole von Rechtsextremen mit dabei gehabt haben.

Organisiert wurde die Filmvorführung damals von der LGBTI+ Organisation ACCEPT, und sie waren es denn auch, welche von den Behörden umgehend eine Untersuchung forderten. Diese wurde schliesslich am 14. Oktober 2014 abgeschlossen und zwar mit dem Fazit, dass es sich bei diesem Zwischenfall um einen reinen Austausch von Meinungen gehandelt habe. Eine weitere Untersuchung darüber, ob die Demonstranten faschistische Symbole bei sich trugen, wurde im August 2017 eingestellt.

Diese Beurteilung wollte ACCEPT nicht hinnehmen und zog vor Gericht, und zwar bis hinauf vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ECHR in Strassburg. Die dortigen Richter haben nun ihr Urteil bekanntgegeben und ACCEPT zeigte sich in einer Erklärung gegenüber der AFP erfreut. Erstmals überhaupt in der Geschichte des Landes, seien die rumänischen Behörden deshalb verurteilt worden, weil sie ihren rechtlichen Verpflichtungen aufgrund ihrer zwiespältigen Einstellung gegenüber der LGBTI+ Community nicht nachgekommen seien, heisst es von der Organisation. Das Urteil habe weiter gezeigt, dass eine solche Zurschaustellung von Hass nicht unbestraft bleiben dürfe.

Die Richter des ECHR erklärten in ihrem Urteil nämlich, dass die rumänische Polizei dabei versagt habe, die homophoben Beschimpfungen zu verhindern, und sicherzustellen, dass der Anlass habe durchgeführt werden können, und dies obwohl man vor Ort präsent war. Sie hätten zudem auch darin versagt, den Gästen den nötigen Schutz zu leisten, und danach bei der Untersuchung die Homophobie zu erkennen, welche gegen die Gäste gerichtet gewesen sei. Die Behörden hätten die Kläger hingegen selber aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Das Motiv der LGBTI+ Feindlichkeit sei auch in keinem Polizeibericht erwähnt worden. Obwohl mehrere Beschwerden von ACCEPT und fünf Bürger:innen von Rumänien eingereicht wurden, seien keine Anklagen gegen die Demonstrierenden erhoben worden, heisst es im Urteil weiter.

Der ECHR verurteilte die rumänischen Behörden nun zur Zahlung von 7'500 Euro, rund 8'200 Schweizer Franken, an ACCEPT, und 9'750 Euro, rund 10'700 Franken, an jeden Beschwerdeführer. Für die entstanden Kosten und Ausgaben für die Beschwerdeführer müssen die Behörden zudem weitere 3'264 Euro, rund 3'600 Franken, bezahlen.

Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Telefonnummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch oder via hello@lgbt-helpline.ch.