SCHWEIZ: Aargauer Obergericht bestätigt LGBTI+ feindliche Diskriminierung in wegweisendem Urteil
Es war ein klares Urteil, welches das Aargauer Obergericht gefällt hat: Mit ihrem Handeln habe die Mitarbeiterin einer Bar im Bahnhof Baden sowohl den objektiven wie auch den subjektiven Tatbestand der Diskriminierung auf Basis der sexuellen Orientierung erfüllt, erklärten die Richter in Aarau. Damit bestätigen sie jenes Urteil, welches erst die Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl gefällt hat, und danach auch das Bezirksgericht Baden im September 2024.
Die Mitarbeiterin wollte damals den Strafbefehl nicht anerkennen und ging gerichtlich gegen diesen vor. Auch das Urteil des Bezirksgericht, welches den Strafbefehl leicht erhöhte und eine bedingte Busse von 540 Schweizer Franken und eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu 90 CHF aussprach, akzeptierte sie nicht und so ging sie in Berufung. Sie wollte weiterhin einen Freispruch erreichen.
Wie nun auch das Obergericht bestätigt, sei die Wegweisung der Kundinnen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung passiert. Die Leistungen, welche ein Gastronomiebetrieb anbiete, bestehe nicht nur auf dem Servieren von Speisen und Getränken, sondern dazu gehöre auch der Platz, der dem Gast zum Verweilen überlassen werde, heisst es in der Urteilsbegründung weiter. Die Beschuldigte muss zudem auch noch die Anwaltskosten der beiden Frauen und ihre eignen bezahlen, sowie gewisse Verfahrenskosten, sowohl vom Obergericht, wie auch aus den vorhergehenden Instanzen.
Doch was ist passiert? Zwei lesbische Frauen besuchten im Januar 2023 eine Bar im Bahnhof Baden. Sie bestellten zwei Bier und bezahlten diese. Doch noch während sie diese am trinken sind, kommt die Bar-Mitarbeiterin zu ihnen, gibt ihnen das Geld zurück und bittet sie, das Lokal zu verlassen. Laut dem Urteil, soll sie den beiden Frauen gesagt haben, dass es in diesem Lokal nicht toleriert werde, wenn sich zwei Frauen küssen. Ein Paar bestehend aus zwei Frauen werde hier nicht gern gesehen.
Die beiden lesbischen Frauen reichten darauf eine Anzeige wegen Diskriminierung ein, und sie erhielten nun bereits in dritter Instanz Recht. Die Mitarbeiterin erklärte vor Gericht erneut, dass sie die Frauen wegen ihrer Lautstärke und ihrer Trunkenheit weggewiesen haben, doch diese Argumentation liessen die Richter nicht gelten. Videoaufnahmen, welche vom Besitzer der Bar selber zur Verfügung gestellt wurden, zeigen nämlich, dass sich das Paar ganz ruhig verhalten hat. Daher sprachen die Richter auch von einer Schutzbehauptung.
Möglich wurde dieses Urteil nicht zuletzt durch die Volksabstimmung zur Erweiterung des Artikels 261bis der Anti-Rassismusstrafnorm des Schweizerischen Strafgesetzbuches um das Kriterium der “sexuellen Orientierung”. Diese Ergänzung wurde im Februar 2020 angenommen und trat Anfang Juli 2020 in Kraft.
Das genaue Urteil kann hier nachgelesen werden.
Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:
Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch
Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer