SCHWEIZ: Gericht fällt ein wegweisendes Urteil betreffend LGBTI+ Feindlichkeit

SCHWEIZ: Gericht fällt ein wegweisendes Urteil betreffend LGBTI+ Feindlichkeit
Das Bezirksgericht in Baden im Kanton Aargau hat ein wegweisendes Urteil gefällt, was LGBTI+ Feindlichkeit betrifft. Nachdem ein lesbisches Paar im Januar 2023 aus einer Bar geworfen wurde, wehrten sie sich. Nun bekamen sie auch in zweiter Instanz Recht zugesprochen.

Der Fall ereignete sich bereits im Januar 2023: Ein lesbisches Paar besuchte die Bar Rail One in Baden, als sie von einer Serviceangestellten, offenbar auf Aufforderung ihres Chefs, zum Verlassen der Bar gedrängt wurden. Für die beiden Frauen war klar, dass dies aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschah, denn sie haben sich in der Bar geküsst, und so meldeten sie den Fall.

Die Staatsanwaltsschaft nahm die Ermittlungen auf, befragte auch den Inhaber der Bar, doch es stand Aussage gegen Aussage. Der Inhaber behauptete, dass sich die beiden Frauen sehr unanständig verhalten und Bewegungen fast wie beim Sex gemacht hätten. Dem Newsportal Watson stellte er darauf sogar Aufnahmen seiner Überwachungskamera zur Verfügung.

Auch die Staatsanwaltschaft sichtete diese Aufnahmen und sie kamen zu einem anderen Schluss als der Inhaber. Für sie war klar, dass die Diskriminierungsstrafnorm mit diesem Rauswurf durch die Angestellte verletzt wurde, und dass die Frauen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung das Lokal verlassen mussten. Dagegen ging die Serviceangstellte darauf aber gerichtlich vor.

Das Bezirksgericht in Baden hat nun den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom Februar 2024 bestätigt und die Angestellte in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe und einer Busse wegen Diskriminierung verurteilt.

Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) begrüsst das Urteil. So erklärt Co-Geschäftsleiterin Alessandra Widmer, dass das Bezirksgericht bestätigt hat, dass der Rauswurf aus der Bar eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt und strafbar ist. Dieses Urteil sende ein starkes Signal, dass die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in der Schweiz geschützt werden.

Möglich wurde dieses Urteil nicht zuletzt durch die Volksabstimmung zur Erweiterung des Artikels 261bis der Anti-Rassismusstrafnorm des Schweizerischen Strafgesetzbuches um das Kriterium der “sexuellen Orientierung”. Diese Ergänzung wurde im Februar 2020 angenommen und trat Anfang Juli 2020 in Kraft.

Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:

Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch

Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer