SCHWEIZ: Antrag auf Standesinitiative gegen Conversion Therapien in Basel

SCHWEIZ: Antrag auf Standesinitiative gegen Conversion Therapien in Basel
Nachdem es der Nationalrat abgelehnt hat, ein Verbot von Conversion Therapien zu behandeln, soll nun eine Standesinitiative eingereicht werden. Im Grossen Rat von Basel-Stadt wurde nun ein entsprechender Antrag gestellt.

Um die LGBTI+ feindlichen Praktiken der Conversion Therapien zumindest im Kanton Basel-Stadt zu verbieten, reichten Michela Seggiani und Johannes Sieber im vergangenen März eine Motion beim Grossen Rat ein, welche schliesslich im Mai befürwortet wurde. Diese wurde nun an den Regierungsrat weitergereicht.

Conversion Therapien sollen aber nicht nur im Kanton Basel-Stadt verboten werden, sondern in der ganzen Schweiz, und da der Nationalrat eine Motion diesbezüglich abgelehnt hat, soll das Anliegen nun mit einer Standesinitiative angegangen werden. Einen entsprechenden Antrag im Grossen Rat haben nun Annina von Falkenstein (LDP) und Johannes Sieber (glp) eingereicht. Der Grosse Rat wird schliesslich im Herbst darüber befinden, ob er eine Standesinitiative für ein schweizweites Verbot von Conversion Therapien in Bern einreichen will.

Laut ihrem Antrag sollen das Bundesparlament und die Bundesbehörden Conversion Therapien verbieten, welche das Ziel haben, die sexuelle Orientierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verändern. Zudem soll aufgezeigt werden, ob es Möglichkeiten gibt, um Therapeut:innen, Psycholog:innen, Seelsorger:innen usw. ein Berufsverbot aufzuerlegen, wenn sie solche Praktiken anwenden, und es soll auch festgelegt werden, was es für Konsequenzen hat, wenn man gegen ein solches Verbot verstösst.

Mit Conversion Therapien soll die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung einer Person verändert werden, meist in Form von psychologischen Therapien, welche aber auch bin hin zu Gewalt, etwa in Form von Elektroschocks gehen können. Eigentlich alle grossen Dachverbände der Mediziner, Ärzte und Psychologen lehnen diese Praktiken strikt ab, sind sie doch für die betroffenen Personen höchst traumatisierend. Schuldgefühle, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken können die Folge sein.