SCHWEIZ: Bundesrat passt Verordnungen für die Ehe für alle an
Nach dem Ja bei der Volksabstimmung vom 26. September 2021 hat der Bundesrat am 17. November 2021 festgelegt, dass die Ehe für alle am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird. Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare setzt auch eine Anpassung bei drei Verordnungen voraus, nämlich der Zivilstandsverordnung (ZStV), der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) sowie der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV). Diesen Schritt hat der Bundesrat heute beschlossen.
Diese Anpassungen sind rein sprachlicher und technischer Natur und ermöglichen die Umsetzung der Ehe für alle bei den Standesämtern, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung betont.
Ab dem 1. Juli wird es in der Schweiz mit der Einführung der Ehe für alle keine Möglichkeit mehr geben, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Für Paare in solchen Partnerschaften gibt es ab dann verschiedene Möglichkeiten. Einerseits können sie weiterhin als Eingetragene Partner leben, aber sie können ihre Partnerschaft auch in eine Ehe umwandeln. Dies kann auf Wunsch auch mit einer Zeremonie auf dem Standesamt passieren. Für die Umwandlung ist ein Antrag von beiden Partnern nötig.
Die Revision für die Ehe für alle ermöglicht verheirateten Frauenpaaren auch den Zugang der Samenspende und gibt dem Kind das Recht, die Identität des Vaters zu erfahren, welcher im Register eingetragen ist. Die Ehefrau der Mutter des Kindes wird zudem automatisch zur Mutter, sofern das Kind durch eine Samenspende gemäss FMedG gezeugt wurde. Dies setzt Änderungen im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) und dessen Verordnung (FMedV) voraus.
Die nun vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in den drei Verordnungen werden zeitgleich mit der Revision des ZGB am 1. Juli in Kraft treten. Auch das elektronische Zivilstandsregister Infostar sei vorbereitet, heisst es in der Medienmitteilung weiter, wodurch gleichgeschlechtliche Paare ab dann sowohl heiraten, als auch ihre Eingetragenen Partnerschaften in Ehen umwandeln können.
Die Schweiz wird zudem das Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ratifizieren. Damit werden auch die aktuellen Zivilstandsformulare, welche noch aus dem Jahr 1976 stammen, teilweise ersetzt, damit sie auch für gleichgeschlechtliche Paare und Eltern verwendet werden können.