SCHWEIZ: Der Ständerat stimmt für die Ehe für alle ohne Verfassungsänderung
Nach dem Nationalrat und der Rechtskommission im Ständerat hat sich am Dienstag auch der Ständerat mit der Ehe für alle auseinandergesetzt. Dabei stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Ehe für alle durch eine Gesetzesänderung eingeführt werden kann, oder ob es eine Verfassungsänderung braucht. Sowohl der Bundesrat, wie der Nationalrat, und ganz knapp auch die Rechtskommission des Ständerats stellten sich aufgrund von Rechtsguthaben auf den Standpunkt, dass eine Gesetzesänderung genügt.
Der Ständerat ist nun dieser Ansicht gefolgt und hat sich mit 22 Ja zu 20 Nein, bei 2 Enthaltungen, für die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen, und zwar ohne Verfassungsänderung. Auch sprach sich der Ständerat für den Zugang zur Samenspende aus, und zwar mit 20 zu 15 Stimmen, bei 3 Enthaltungen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 22 für die Ehe für alle und 15 dagegen aus, bei 7 Enthaltungen. Somit kann die Vorlage nun zur Bestätigung zurück in den Nationalrat.
Bei der Samenspende gibt es jedoch ein Aber: Bei lesbischen Paaren werden ab der Geburt nur dann beide Frauen als Mütter anerkannt, wenn das Kind durch eine professionelle Samenspende in der Schweiz gezeugt wurde, nicht aber bei einer privaten oder ausländischen Samenspende. Der Nationalrat hat sich noch im Sommer für eine vollständige Gleichstellung ausgesprochen. LGBTI+ Organisationen hoffen nun, dass der Schutz der Kinder in Regenbogenfamilien während der Differenzbereinigung noch verbessert wird.
Geht es nach der Schweizer Bevölkerung, dann ist der Fall in Bezug auf die Ehe für alle ebenfalls klar: Laut jüngster Umfrage, welche von Pink Cross in Auftrag gegeben wurde, sprechen sich 82 Prozent der Schweizer*innen für die Ehe für alle aus. Hinzukommt, dass auch mindestens 20 Kantone den Vorschlag unterstützen, dass die Ehe für alle auf Gesetzesebene geregelt werden kann. In Westeuropa sind es unter den grossen Ländern nur noch Italien und die Schweiz, welche ihre Ehe noch nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben.
Eine Volksabstimmung gilt ohnehin als warscheinlich, da sich die Gegner*innen der Ehe für alle bereits in Position gebracht haben und sobald wie möglich mit der Unterschriftensammlung beginnen werden. Sobald der Nationalrat abschliessend abgestimmt hat, haben die Gegner*innen 100 Tage Zeit um die nötigen 50'000 Unterschriften für ein Referendum zu ergreifen. Im Gegensatz zu einer Verfassungsänderung braucht es nun bei einem Referendum jedoch kein Ständemehr.