SCHWEIZ: Einmal Ja im Nationalrat, einmal Nein im Ständerat

SCHWEIZ: Einmal Ja im Nationalrat, einmal Nein im Ständerat
Der Nationalrat hat einer Motion für ein nationales Gewaltgesetz zugestimmt, bei der auch sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt mit berücksichtigt wird. Der Ständerat wiederum lehnte aber eine Motion ab, mit welcher queere Menschen am Arbeitsplatz besser vor Diskriminierung geschützt werden sollten.

Mit 134 zu 61 Stimmen hat der Nationalrat einer Motion rund um ein Rahmengesetz zugestimmt, welches neben der häuslichen Gewalt nun auch sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt miteinbezieht. Damit sollen diese Strafhandlungen in der Schweiz besser bekämpft werden, indem einheitlichere Regelungen für die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung geschaffen werden. Die Harmonisierung betrifft sowohl die Justiz und die Polizei, wie auch die Sozialdienste. Dabei sollen Massnahmen wie Rayon- und Kontaktverbote genauer definiert werden, aber auch der einfache Zugang zu Notunterkünften, Frauenhäusern oder auch zu Beratungsstellen mit diesbezüglich geschultem Personal.

Der Bundesrat ist mit dem Auftrage, der mit dieser Motion verbunden ist, einverstanden, und wie Justizminister Beat Jans erklärt, werde es dazu eine Verfassungsänderung brauchen, um die Massnahmen entsprechend umzusetzen. In Bezug auf die Prävention merkte er zudem an, dass dies heute grösstenteils Aufgabe der Kantone sei. Nun wird sich der Ständerat mit dieser Vorlage zu befassen haben.

Leider enttäuschend sind die Nachrichten aus dem Ständerat: Der Ständerat hat die Motion Gleichstellungsgesetz präzisieren abgelehnt. Damit bleibt der Schutz für lesbische, schwule und bisexuelle Menschen am Arbeitsplatz weiterhin ungenügend, und eine seit Jahren bekannte Rechtslücke bleibt bestehen. Zwar verbietet das bestehende Gleichstellungsgesetz die Diskriminierung auf Basis des Geschlechts, doch laut einem Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2019 fällt die sexuelle Orientierung nicht darunter. Dies betrifft sowohl den Prozess bei der Anstellung, sowie auch während dem Arbeitsverhältnis.

Alle Menschen sollten sich auch am Arbeitsplatz sicher fühlen und wirksam gegen Diskriminierung vorgehen können, erklärt Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross. Der Entscheid des Ständerates sei enttäuschend, weil das Problem längst bekannt sei und nun eine gezielte Lösung auf dem Tisch gegenlegen habe.

Auch bei der Lesbenorganisation Schweiz LOS zeigt man Unverständnis gegenüber dem Entscheid. Die Lebensrealität halte sich nicht an juristische Kategorien, so Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der LOS. Wer im Berufsleben diskriminiert werde, brauche einen wirksamen Schutz – unabhängig davon, ob die Benachteiligung auf Geschlecht oder sexueller Orientierung beruhe. Die bestehende Rechtslücke wird dabei gerade bei Lesben und bisexuellen Frauen besonders deutlich, denn deren Diskriminierungserfahrungen sind häufig von Sexismus und LGBTI+ Feindlichkeit gleichzeitig geprägt.

Die Politik hinkt diesbezüglich der Haltung der Bevölkerung hinterher: In einer repräsentativen Umfrage des gfs aus dem vergangenen Jahr, befürworteten 84 Prozent der befragten Schweizer:innen eine entsprechende Anpassung des Gleichgestellungsgesetzes. Dabei zog sich diese Zustimmung quer durch die Wählerschaft aller grossen Parteien.

Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:

Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch

Über die Webseite stophate.ch kannst Du zudem einfach online und in verschiedenen Sprachen Hate Crimes an die LGBTIQ Helpline, der offiziellen Meldestelle für queerfeindliche Hassverbrechen, melden.

Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer