SCHWEIZ: Erster nationaler Aktionsplan gegen LGBTI+ feindliche Hassverbrechen
Trotz der gesetzlichen und rechtlichen Fortschritte, welche die Schweiz in den vergangenen Jahren in Bezug auf queere Anliegen erzielt hat, erfahren queere Menschen im Alltag nach wie vor Diskriminierung und Erfahrungen verbaler, physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt. Diese können weitreichende Folgen haben, insbesondere auf ihre Gesundheit. Niemand soll in der Schweiz aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale Diskriminierung oder Gewalt erfahren, erklärt auch der Bundesrat, weshalb nun ein nationaler Aktionsplan ausgearbeitet wurde.
Mit dem Aktionsplan 2026 - 2030 erfüllt der Bundesrat auch ein entsprechendes Postulat, welches vom Nationalrat im Sommer 2022 angenommen wurde. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat diesen ersten Aktionsplan gegen LGBTI+ feindliche Hassverbrechen ausgearbeitet und zur Unterstützung waren neben verschiedensten Stellen der Bundesverwaltung auch die queeren Dachverbände InterAction, LOS, Pink Cross und TGNS mit dabei.
Der Bundesrat will dazu mit insgesamt zwölf Massnahmen in drei Handlungsfeldern ein sichereres und respektvolleres Umfeld für LGBTI+ Menschen schaffen. Damit soll der Schutz vor Anfeindungen und Gewalt gestärkt werden, was letztlich auch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung verbessert, wie der Bundesrat dazu festhält.
Die nun vom EGB ausgearbeiteten Massnahmen betreffen drei Handlungsfelder, nämlich Unterstützung und Schutz, Monitoring, sowie Prävention, und dies sowohl auf nationaler, wie auch auf kantonaler Ebene. Unter anderem sind dabei kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen vorgesehen. Darunter fallen etwa die Aktualisierung bestehender Unterlagen zum Thema LGBTI+ im Sport, die Durchführung von Weiterbildungsmöglichkeiten zum Umgang von Gewalt betroffenen, queeren Menschen, aber auch eine verstärkte Sichtbarkeit der LGBTI+ Community.
Hinzukommen aber auch Massnahmen, mit welchen die Gleichstellung und der Schutz queerer Menschen längerfristig in der institutionellen und gesellschaftlichen Praxis verankert werden soll. Dazu gehören etwa Präventionskampagnen bezüglich Gewalt im Sport, ein verbesserter Zugang zu Notunterkünften und Hilfsstrukturen für von Gewalt betroffene Personen, aber auch die Einrichtung eines nationalen Meldetools für Hassverbrechen und Gewalt.
Für die queeren Dachverbände geht der Aktionsplan aber noch zu wenig weit und sie fordern den Bundesrat auf, noch mehr zu unternehmen gegen Queerfeindlichkeiten. So sind sie zwar der Meinung, dass die beschlossenen Massnahmen wichtig sind, es fehlt jedoch ein fester Budgetrahmen, und zudem gibt es auch keine verbindlichen Massnahmen. Damit ist eine tatsächlich nachhaltige und effektive Umsetzung des Aktionsplans gefährdet, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung.
Der Aktionsplan soll bis ins Jahr 2030 umgesetzt werden. Danach wird eine Evaluierung vorgenommen mit der Möglichkeit, den Aktionsplan zu verlängern.