SCHWEIZ: St. Gallens Kantonsrat spricht sich für ein Verbot von Konversionstherapien aus

SCHWEIZ: St. Gallens Kantonsrat spricht sich für ein Verbot von Konversionstherapien aus
Mit einem überraschend deutlichen Votum hat sich der Kantonsrat in St. Gallen für ein Verbot der LGBTI+ feindlichen Konversionstherapien ausgesprochen. Das Anliegen wird nun bei der Totalrevision im Gesundheitsgesetz verankert.

Während Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gegen ihre Berufspflichten verstossen, wenn sie Konversionstherapien anbieten oder durchführen, und damit mit Disziplinarmassnahmen rechnen müssen, so gibt es aktuell keine wirkungsvollen Möglichkeiten auch Sexualtherapeut:innen, Geistliche, Heiler:innen oder ähnliche Anbieter zur Rechenschaft zu ziehen. Dies will der Kantonsrat nun ändern, und deshalb hat er einer Motion des Grünliberalen-Kantonsrat Andreas Bisig zugestimmt, welche ein explizites Verbot dieser LGBTI+ feindlichen Praktiken vorsieht.

72 Stimmen waren für die entsprechende Motion, 16 Stimmen dagegen und 11 Politiker:innen enthielten sich der Stimme. Auch die St. Galler Kantonsregierung unterstützte den Vorstoss, will aber kein eigenes Gesetz dafür machen, sondern will das Verbot von Konversionstherapien bei der anstehenden Totalrevision im Gesundheitsgesetz unterbringen.

Bei allen Fraktionen, vor allem auf der linken Ratsseite, gab es Ja-Stimmen, selbst bei der SVP und der FDP. Einzig die aus zwei Mitgliedern bestehende EVP kommt nicht zu einer Zustimmung, sondern enthält sich einmal der Stimme und lehnt die Vorlage einmal ab.

Die Gegner:innen der Motion erklärten, dass es keine Fälle im Kanton St. Gallen gebe, und deshalb brauche es auch kein solches Gesetz. Bisig ist da aber anderer Meinung. Wie viele Fälle es sind, sei tatsächlich nicht bekannt, doch die Motion soll vor allem auch eine abschreckende Wirkung haben.

Während der Kanton St. Gallen nun vorwärts macht, will der Kanton Basel-Stadt mit einer Standesinitiative erreichen, dass das Verbot auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Dies macht in einem kleinen Land wie der Schweiz mehr als Sinn, ist doch ein Kantonswechsel oft nur mit einem Umzug von wenigen Kilometern möglich.

Immer mehr Länder weltweit führen ein Verbot dieser LGBTI+ feindlichen Praktiken ein - so etwa auch Deutschland oder Frankreich. Unter Konversionstherapien versteht man den Versuch, LGBTI+ auf heterosexuell umzupolen. Dies wird mittels Beten versucht, kann aber auch bis hin zu Elektroschocktherapien gehen. Sämtliche grossen Berufsverbände von Ärzten, Psychologen oder Medizinern lehnen diese Therapieformen strikt ab, da sie schädliche Wirkungen für die Betroffenen haben und zu Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken führen können.