SCHWEIZ: Ständerat sagt wieder Ja zur Stiefkindadoption
Am Dienstag hat sich der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat angeschlossen und die noch verbliebenen Differenzen in Bezug auf die Revision des Adoptionsrechts angenommen. Nun fehlt nur noch die Abschlussabstimmung am Ende der Session um das Geschäft endgültig gutzuheissen. Da aber die Gegner bestehend aus Politikern der SVP, der CVP und der EDU bereits angekündigt haben, dass sie das Referendum ergreifen werden, dürfte es wohl schlussendlich zu einer Volksabstimmung kommen. Bedingung dafür ist, dass die Initianten in der gesetzten Frist die nötige Anzahl Unterschriften sammeln können.
Mit der Modernisierung des Adoptionsrechts soll die Stiefkindadoption künftig nicht mehr nur verheirateten Paaren offen stehen, sondern auch schwullesbischen Paaren und anderen Paarbeziehungen, egal wessen Zivilstand und sexueller Orientierung sie sind. Während die Befürworter damit argumentieren, dass damit das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehe, so sprechen die Gegner von einer Salamitaktik. Sie befürchten nämlich, dass demnächst gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit erhalten, fremde Kinder zu adoptieren. Des weiteren stellen die Befürworter aber auch klar, dass Regenbogenfamilien eine Tatsache seien und sich nicht verhindern lassen. Mit dem neuen Gesetz würde daher einzig zum Wohl des Kindes geurteilt, und ihm eine rechtliche Sicherheit zugesprochen.
Es gibt aber noch andere Punkte, welche mit der Revision des Adoptionsrechts angepasst werden. So soll unter anderem das Mindestalter für eine Adoption von derzeit 35 Jahren auf 28 Jahre gesenkt, und die Dauer der Ehe wäre künftig ebenfalls nicht mehr entscheidend, vielmehr hängt es davon ab, wie lange ein Paar bereits einen gemeinsamen Haushalt führt.