SINGAPUR: Nur jeder Dritte unterstützt ein Partnerschaftsgesetz

SINGAPUR: Nur jeder Dritte unterstützt ein Partnerschaftsgesetz
Singapur tut sich schwer mit der Akzeptanz der LGBTI+ Community: Trotz der modernen, glitzernden Fassade des Stadtstaats möchte eine knappe Mehrheit, dass gleichgeschlechtlicher Sex nach wie vor verboten bleibt, und nur jeder Dritte befürwortet ein Partnerschaftsgesetz.

Der jüngsten YouGov-Umfrage zufolge möchte nur rund ein Drittel der Bewohner Singapurs, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft rechtlich absichern können. Dem gegenüber stehen 43 Prozent, welche ein solches Partnerschaftsgesetz strikt ablehnen.

Es gibt jedoch Grund zur Hoffnung, denn in der Altersgruppe der 18 bis 34-Jährigen befürworten bereits 50 Prozent die Eingetragene Partnerschaft. Zwanzig Prozent wagten zudem nicht, die Frage zu beantworten. Offenbar scheint, wie so oft bei diesen Anliegen, auch der Bildungsstand einen Einfluss zu haben. So befürworten über alle Altersklassen 41 Prozent jener mit einem Universitätsabschluss die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft, während dieser Anteil bei jenen ohne Hochschulabschluss bei 26 Prozent liegt.

Wie praktisch immer war aber der Einfluss der Religion noch grösser. So befürworten nur 17 Prozent derjenigen, welche sich als sehr religiös bezeichnen, die staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bei jenen, welche sich als nicht-religiös bezeichnen gibt es mit 51 Prozent sogar eine Mehrheit, welche ein Partnerschaftsgesetz einführen möchten.

Weit mehr erschreckend ist hingegen eine andere, vor kurzem veröffentlichte Studie, wonach eine Mehrheit der Einwohner Singapurs, rund 55 Prozent, den gleichgeschlechtlichen Sex als illegal belassen möchten. Als Indien die so genannte Section 377A, wie in Singapur ebenfalls aus der britischen Kolonialzeit stammend, abschaffte, wurden auch in Singapur Bestrebungen in diese Richtung unternommen. Doch die massive Gegenreaktion der Konservativen liess nicht lange auf sich warten, sodass das Vorhaben erst einmal auf Eis gelegt wurde...