SPANIEN: Mann muss nach Coming out doch kein Schadenersatz bezahlen

SPANIEN: Mann muss nach Coming out doch kein Schadenersatz bezahlen
Ein Mann wurde zu einer Zahlung von 3000 Euro Schadenersatz an seine Ex-Ehefrau verurteilt, weil er ihr angeblich seine homosexuellen Neigungen vorenthielt. Der Mann ging darauf umgehend in Berufung und nun wurde das Urteil der ersten Instanz wieder aufgehoben. Der Richter fand, dass niemand seine sexuelle Orientierung vor Gericht erklären müsse.

Sie waren während drei Jahren verheiratet und die Scheidung, mit welcher beide Parteien damals einverstanden waren, liegt mittlerweile mehr als ein Jahrzehnt zurück. Doch im vergangenen Jahr erfuhr die damalige Ehefrau durch Freunde, dass ihr damaliger Ehemann schon immer homosexuell war und schon vor ihr Erfahrungen mit gleichgeschlechtlichen Partnern hatte. Darauf beschloss die Frau ihren Ex-Mann vor Gericht zu ziehen und zu verklagen. Sie verlangte nicht nur, dass die Ehe annulliert wird, sondern wollte auch noch Schadenersatz in der Höhe von 10‘000 Euro, da sie sich als Zufluchtsort ausgenutzt sah, damit ihr Mann seine Homosexualität verbergen konnte.

Zur grossen Überraschung, und zur Empörung der LGBTI+ Community, bekam die Frau in der ersten Instanz sogar Recht zugesprochen. Der Richter argumentierte damit, dass die Frau nie eine Ehe eingegangen wäre, wenn sie von den sexuellen Neigungen des Mannes gewusst hätte. Der Mann wurde darauf zur Zahlung von 1‘000 Euro pro Ehejahr, also zu 3‘000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Mann, selber Menschenrechtsanwalt, wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und ging umgehend in Berufung. Vor allem war er empört darüber, dass weder die Klage seiner Ex-Frau noch das Gericht in Betracht gezogen hat, dass er bisexuell sein könnte. Das Urteil sei zudem gefährlich, da es das Signal aussende, dass Homosexualität bestraft werden kann, was andere LGBTI+ in einer ähnlichen Situation entmutigen könnte, ein Coming out zu haben.

Nun hat sich das Obergericht in Valencia mit dem Fall befasst und das frühere Urteil aufgehoben. Dieses sei nicht nur diskriminierend gewesen, sondern habe auch die Privatsphäre des Mannes verletzt, urteilte der Richter. Niemand solle seine sexuelle Orientierung vor Gericht erklären müsse.