SRI LANKA: Entkriminalisierung von Homosexualität nimmt nächste Hürde
Während Indien gleichgeschlechtliche Aktivitäten legalisiert hat und das Oberste Gericht bereits kurz vor einer Entscheidung zur Öffnung der Ehe steht, so geht es in Sri Lanka nur mit zaghaften Schritten vorwärts. Vor dem Supreme Court fanden nun Anhörungen darüber statt, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, die beiden Sections 377 und 365A aufzuheben, welche zu einer Legalisierung von Homosexualität führen würden. Und die Richter entschieden klar zu Gunsten der LGBTI+ Community.
Wie der Sprecher des Parlaments von Sri Lanka erklärte, habe das Gericht entschieden, dass eine Entkriminalisierung nicht gegen die Verfassung verstossen würde. Weiter fanden die Richter, dass eine solche Gesetzesänderung die rechtliche Situation von Teilen der Bevölkerung in Sri Lanka zusätzlich verbessern würde, indem man die beiden Sections streichen würde. Ein entsprechendes Gesetz könne zudem mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden, und es brauche weder eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, noch müsse das Volk darüber abstimmen.
Damit nahmen die Richter den Klägern, welche weitere Hürden für eine Legalisierung von Homosexualität einbauen wollten, quasi den Wind aus den Segeln. Damit kann, nach dieser Klärung, eine entsprechende Anpassung im Strafgesetz, welche bereits am 4. April im Parlament eingereicht wurde, weiterverfolgt werden.
Die LGBTI+ Community im Land begrüsste die Entscheidung des Obersten Gerichts, da damit unterstrichen wurde, dass queeren Menschen ein Grundrecht verweigert wird. Auch die Regierung hat sich mittlerweile dem internationalen Druck gebeugt, und würde eine Entkriminalisierung gutheissen. Nun liegt es am Parlament, die entsprechenden Debatten zu führen und darüber abzustimmen.