TUNESIEN: Regierung will LGBTI+ Organisation verbieten
Das Engagement von Shams ist vielfältig, doch eines der aktuellen Hauptanliegen der LGBTI+ Organisation ist die Abschaffung des Artikels 230 im Strafgesetz, welcher dazu verwendet wird um einvernehmlichen, gleichgeschlechtlichen Sex zu kriminalisieren und mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen - und dies seit 1913. Doch die Aufgaben gehen auch weit darüber hinaus, etwa hin zu Gesundheitsbelangen, aber auch zu juristischer Unterstützung vor Gericht, bis hin zu Aufklärung und Information in Bezug auf die LGBTI+ Community und deren Rechte, und vieles andere mehr. Dabei eckt die Organisation auch immer wieder mit der Regierung an, welche schon etliche Versuche unternommen hat, um Shams zu verbieten.
Die Regierung argumentiert, dass Shams gegen jenes Recht verstosse, welchem Organisationen unterstellt sind. So besagt das Gesetz aus dem Jahr 2011, dass alle Gruppierungen die Prinzipien der Gesetze, der Demokratie, der Mehrheiten, der Transparenz, der Gleichstellung und der Menschenrechte akzeptieren und sich danach richten müssen. Zudem seien Gewalt, Hass und Diskriminierung auf der Basis der Religion, des Geschlechts oder der Region/ Herkunft verboten. Darin sieht die Regierung genau das Problem: Da sich Shams für sexuelle Minderheiten einsetzt richte sich die Organisation gegen die islamischen Werte der tunesischen Gesellschaft, welche Homosexualität ablehne und solches Verhalten verbiete. Da das tunesische Strafgesetz zudem Homosexualität verbiete, dürfte es keine Gruppierung geben, welche solches Verhalten verteidige.
Shams hat sich 2015 als Organisation bei der Regierung registriert, welche sexuelle Minderheiten, sowie Menschen und ihre Geschlechtsidentität schützt. Bereits nach weniger als einem Jahr reichte die Regierung aber Beschwerde gegen die Organisation ein, da sie gegen geltendes Recht verstosse. Ein Gericht suspendierte Shams darauf für dreissig Tage. Die LGBTI+ Aktivisten zogen das Urteil jedoch weiter und bekamen im Februar 2016 Recht. Das Verbot wurde damit wieder aufgehoben. Doch nun hat die Regierung Berufung gegen dieses Urteil eingereicht, womit die Zukunft der Organisation wieder ungewiss ist. Am 1. März sollen erste Anhörungen dazu stattfinden...