UGANDA: Zwei Beamte wegen unmenschlichem Verhalten gegenüber LGBTI+ angeklagt
Sie hätten die Corona-Massnahmen nicht eingehalten und seien zu nah beieinander gewesen, hiess es damals im März als Erklärung für eine Razzia bei der Children of the Sun Foundation, welche in Ugandas Hauptstadt Kampala eine LGBTI+ Notunterkunft betreibt. Wie Videoaufnahmen zeigen, wurden die Opfer der Razzia damals vor dem Gebäude zusammengetrieben und von Beamten aufs übelste beschimpft und gar mit Stöcken geschlagen - und dies in aller Öffentlichkeit. Einige wurden danach zwar aus medizinischen Gründen wieder freigelassen, doch die Mehrheit wurde während fast 50 Tagen inhaftiert. Dabei wurden ihnen teilweise nicht nur die dringend benötigten HIV-Medikamente vorenthalten, sondern sie erhielten auch keinen Zugang zu einem Anwalt und auch eine Freilassung mittels einer Kaution wurde ihnen nicht gewährt.
Die Freilassung kam erst zustande, als sich internationale Menschenrechtsorganisationen einschalteten und den Druck auf die Regierung in Uganda erhöhten. Schlussendlich wurden sie nicht nur freigelassen, sondern es wurden auch noch sämtliche Anklagepunkte fallengelassen und als Genugtuung erhielten sie von der Regierung je rund 5.3 Millionen Ugandische Schilling, rund 1200 Schweizer Franken, zugesprochen.
Das Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF) ging nun noch einen Schritt weiter und reichte Klage gegen jene Beamten ein, welche die queeren Verhafteten derart demütigten und misshandelten. Insgesamt 76 Verbrechen führten sie dabei an, worauf ein Gericht in Wakiso nun den zuständigen Stadtrat, welcher selber für die Razzia und die Schläge verantwortlich war, sowie den Gefängnisaufseher vorladen liess.
Ein Richter erklärte, dass die beiden Angeklagten wohl das Gefühl gehabt haben, dass sie mit ihren Taten davonkommen, nur weil es sich um LGBTI+ handelte. Es sei an der Zeit ein Exempel zu statuieren, denn nur weil LGBTI+ nach dem Strafgesetz kriminalisiert werden, könne dies unter keinen Umständen als Entschuldigung oder Rechtfertigung für Folter dienen. Zudem bestätigte das Gericht einmal mehr, dass die Verhaftung nicht rechtens war. Rein technisch seien die Männer zwar nicht wegen ihrem Schwulsein verhaftet worden, doch nur dies habe sie schlussendlich zum Ziel gemacht.
Der erste Gerichtstermin gegen den Stadtrat, den Gefängnisaufseher und auch gegen den Staat ist für den 23. September angesetzt.
Achtung: Die folgenden Aufnahmen zeigen brutale Gewalt der Behörden gegen Mitglieder der LGBTI+ Community: