USA: Nicht an LGBTI+ Schulung teilgenommen - gefeuert!

USA: Nicht an LGBTI+ Schulung teilgenommen - gefeuert!
Weil sich ein Buchhalter in New York aus religiösen Gründen geweigert hat an einer obligatorischen LGBTI+ Schulung teilzunehmen, wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen. Darauf reichte er Klage ein und verlangte neben der Wiedereinstellung unter anderem auch Schadenersatz von zehn Millionen Dollar. Ein Berufungsgericht hielt die Kündigung nun aber für rechtens.

Ein Mann arbeitete als Buchhalter bei den Boards of Cooperative Educational Services (BOCES) in New York. Diese öffentliche Einrichtung wurde im Jahr 1948 gegründet und bietet unter anderem Bildungsprogramme und andere Dienstleistungen für die Schulbezirke in ganz New York an. Der Mann arbeitete bereits sieben Jahre in der Institution, als er eine LGBTI+ Schulung besuchen sollte um mehr über die Anliegen der Community und über die Diskriminierung queerer Menschen zu erfahren.

Die Schulung wurde damals von BOCES initiiert nachdem eine trans Person Unterkünfte beantragte um ein besseres Umfeld für Geschlechtsanpassungen zu schaffen. Mit der obligatorischen Schulung sollten die Mitarbeitenden unter anderem über den Unterschied zwischen Geschlecht und Gender aufgeklärt werden, über die verschiedenen Identitäten, aber auch über Ansichten, Überzeugungen und Vorurteile, welche zu Diskriminierungen von queeren Menschen führen können.

Der Mitarbeitende von BOCES weigerte sich allerdings an der obligatorischen Schulung teilzunehmen und erklärte, dass er alle Menschen liebe und niemanden aufgrund seiner Zugehörigkeit zur LGBTI+ Community diskriminiere, doch die Schulung würde seinen religiösen Ansichten widersprechen. Da er der Schulung darauf fernblieb wurde er vom Arbeitgeber gerügt.

Einige Monate später erhielt der Mitarbeitende von der Personalabteilung eine weitere Aufforderung an der Schulung teilzunehmen. Alle, welche die erste Schulung verpasst haben, müssten nun an dieser Nachschulung teilnehmen. Der Mitarbeitende meldete sich darauf beim HR um sich dispensieren zu lassen. Sein Arbeitgeber lehnte diesen Antrag aber ab und erklärte, dass er an der Schulung teilnehmen müsse oder ansonsten mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnis rechnen müsse. Da der Mitarbeitende erneut fehlte, wurde ihm gekündigt.

Darauf reichte er nun Klage bei Gericht ein um die Kündigung als ungültig erklären zu lassen. So verlangt er seine Wiedereinstellung, eine Kompensation für den Lohnausfall seit seiner Kündigung, sowie eine Schadensersatzzahlung von zehn Millionen Dollar, rund 9.25 Millionen Schweizer Franken. Nachdem bereits unter Instanzen seine Klage ablehnten, scheiterte er nun auch vor dem Berufungsgericht.

Nach der Urteilsverkündung erklärte der Kläger, dass es scheine, als ob der Staat gegen die christliche Lebensweise, aber für alles andere sei. Seine Rechte seien verletzt worden, erklärt auch seine Anwältin, weil er sich weigere, sich von antibiblischen Ansichten indoktrinieren zu lassen. Man werde sich aber aufgrund der Niederlagen nicht entmutigen lassen und man werde bis vor den Obersten Gerichtshof gehen.

Die drei zuständigen Richter des Berufungsgerichts hielten dem entgegen, dass es nicht ausreiche, wenn der Kläger nur annehme, dass die Beklagten ihn aufgrund seiner religiösen Überzeugungen für engstirnig halten und ihn deswegen diskriminieren. Es gebe in den gesamten Unterlagen, welche dem Gericht vorliegen, keinen Anhaltspunkt, dass der Mitarbeitende aufgrund seiner religiösen Ansichten gekündigt wurde. Die Unterlagen würden vielmehr die Haltung der Beklagten unterstützen, dass er die Kündigung erhalten habe, weil er sich wiederholt geweigert habe, an einer obligatorischen Mitarbeiterschulung teilzunehmen.