USA: Richterin verweigert die Ehe für alle - und erhält 640‘000 $ dafür

USA: Richterin verweigert die Ehe für alle - und erhält 640‘000 $ dafür
Sie weigerte sich aus religiösen Gründen, Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren zu schliessen, und deswegen wurde eine Richterin in Texas erst disziplinarisch gerügt. Sie reichte darauf Klage gegen diese Verwarnung ein und erhielt nun 640‘000 Dollar. Ein Urteil mit Signalwirkung…

Friedensrichterin Dianne Hensley aus McLennan County im US-Bundesstaat Texas wurde im Jahr 2019 von der staatlichen Kommission für richterliches Fehlverhalten disziplinarisch gerügt, weil sie sich aus religiösen Gründen geweigert hat, in ihrer Funktion als Richterin gleichgeschlechtliche Ehen zu schliessen. Heterosexuelle Paare hat sie derweil aber trotzdem weiter getraut. Diese Rüge wollte Hensley nicht auf sich sitzen lassen und sie reichte Klage gegen diese Kommission ein, da dadurch ihre Religionsfreiheit verletzt worden sei.

Die Kommission nutzte damals mit ihrer Verwarnung die zweithöchste Stufe bei den möglichen Disziplinarmassnahmen. Sie argumentierten damit, dass eine Richterin ihr Amt unparteiisch ausüben müsse. Dies sei in Frage gestellt, da sie die sexuelle Orientierung der Personen beurteilt habe. Statt die Paare selber zu trauen stellte die Richterin ihnen eine Liste mit Trauredner:innen zur Verfügung, welche auch LGBTI+ Paare trauen und den gleichen Preis verlangen wie sie.

Das Bezirksgericht in Travis County stellte sich nun an die Seite der Friedensrichterin und sprach ihr 10‘000 US-Dollar an Schadenersatz zu, und zudem muss die Kommission für die Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben von Hensley in der Höhe von 630’000 US-Dollar aufkommen.

Das Urteil wurde gefällt, nachdem das Oberste Gericht von Texas die Klage zugelassen hat und damit das Bezirksgericht dazu aufforderte, denn Fall zu verhandeln. Das Oberste Gericht von Texas entschied bereits zuvor in einem ähnlichen Fall, dass die Kommission keine Befugnis habe, Richter:innen diesbezüglich zu disziplinieren.

Dianne Hebsley wurde vor Gericht vom First Liberty Institute unterstützt: Die Organisation zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, denn die Richterin habe sich stets an das Gesetz und die rechtlichen Vorgaben des Generalstaatsanwalts von Texas gehalten. Man sei froh über das Ergebnis und dass die Richterin nun rehabilitiert werden könne.

Ob das Urteil noch weitergezogen wird, ist noch nicht bekannt, denn gerade für queere Menschen steht sehr viel auf dem Spiel, wenn es um Religionsfreiheit und Diskriminierung von LGBTI+ geht. So stellt sich die Frage, ob etwa Ärzt:innen auch Behandlungen von queeren Menschen mit dem Verweis auf ihre Religion ablehnen dürfen, oder Lehrer:innen Kinder aus Regenbogenfamilien.