USA: Was wird höher gewichtet: Religion oder LGBTI+ Rechte?
Im US-Bundesstaat Texas gibt es rund 800 Friedensrichter:innen, welche sich Ordnungswidrigkeiten und kleinen Zivilklagen bis 20‘000 US-Dollar annehmen, welche mit einer Geldbusse geahndet werden können. Gegen Bezahlung können sie zudem auch Trauungen vollziehen, doch sie sind nicht verpflichtet dazu. Da das Oberste Gericht der USA die Ehe im Jahr 2015 auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat, können Friedensrichter:innen in Texas daher auch LGBTI+ Paare trauen.
Dianne Hensley ist ein Friedensrichterin in Waco in Texas. Doch als es darum ging, ein gleichgeschlechtliches Paar zu trauen, nannte sie ihre religiösen Ansichten und weigerte sich. Darauf schritt die staatliche Ethikkommission der Justiz ein und sprach eine öffentliche Verwarnung gegen Hensley aus. Die Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass Hensley durch ihr Verhalten Zweifel aufkommen lasse, ob sie als Richterin gegenüber allen Personen unparteiisch handle, insbesondere wenn es im die sexuelle Orientierung gehe.
Diese Verwarnung wollte die Richterin wiederum nicht hinnehmen und sie verklagte die Kommission. Die Vorwürfe gegen sie seien unbegründet, erklärte sie, und ihre religiösen Rechte würden mit Füssen getreten. Weiter verlangte sie eine richterliche Verfügung, welche solche Sanktionen in Zukunft verbieten sollen. Da sie aber die Frist verpasst hat, gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einzulegen, wollte weder das Gericht der ersten Instanz, noch das Berufungsgericht danach auf ihre Klage eingehen.
Mittlerweile ist Hensley nun vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats Texas angelangt, und dieses stellte sich nun ihr an die Seite. Die Richter:innen verfügten mit 8 zu 1 Stimme, dass die unteren Instanzen auf die Klage von Hensley eintreten und den Fall behandeln müssen. Zwar ist dies noch kein Urteil darüber, ob die Kommission mit ihrer Verwarnung zu weit ging, aber der Fall muss nun neu aufgerollt werden.
In einer separaten Erklärung begründeten zwei der Richter des Obersten Gerichts zudem, dass das Vorgehen von Hensley weder unethisch, noch verfassungswidrig oder illegal gewesen sei. Daraus, dass sie sich höflich geweigert habe, aus religiösen Gründen an einer gleichgeschlechtlichen Hochzeit teilzunehmen, könne man nicht schliessen, dass sie voreingenommen und mit Vorurteilen behaftet gegenüber homosexuellen Personen sei, hiess es im Schreiben.
LGBTI+ Aktivist:innen werfen der Friedensrichterin nun vor, dass sie mit ihrer Klage quasi einen Freibrief erhalten wolle um queere Menschen diskriminieren zu dürfen. Auch bei der Kommission hält man an der Entscheidung fest: Man hindere Hensley nicht daran ihren Glauben zu praktizieren.