USA: Senat stimmt über extrem wichtigen Respect For Marriage Act ab

USA: Senat stimmt über extrem wichtigen Respect For Marriage Act ab
Damit die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht das gleiche Schicksal vor dem Obersten Gericht der USA ereilt wie das Recht auf Abtreibung, haben die Demokraten den Respect For Marriage Act eingereicht. Der Mehrheitenführer im Senat hat nun bestätigt, dass am Mittwoch en erstes Mal über dieses "extrem wichtige" Anliegen abgestimmt wird.

Das Recht auf Abtreibung wurde vom Obersten Gericht der USA umgestossen, und das selbe Schicksal könnte auch die Ehe für alle ereilen, welche durch eben dieses Gericht erst eingeführt wurde. Aufgrund der aktuellen, konservativen Mehrheit im Supreme Court wäre es also durchaus möglich, dass auch das Recht auf die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben wird, und dass sogar die Rechte von interracial Ehepaaren in Gefahr sind. Um dem zuvor zukommen, haben die Demokraten den Respect For Marriage Act eingebracht, welcher die bestehenden Gesetze dahingehend anpasst, damit sie vor dem Obersten Gericht bestand haben.

Dieser Vorstoss existiert bereits seit dem Jahr 2019 in den verschiedensten Formen und hat schlussendlich eine Abstimmung im Repräsentantenhaus im Juli dieses Jahres mit deutlichen 267 zu 157 Stimmen überstanden. Damals haben sogar 47 Republikaner für das Anliegen gestimmt, neben allen 220 Demokraten. Im Senat sieht es anders aus: Dort haben beide Parteien je 50 Sitze, die Demokraten haben jedoch den Stichentscheid mit der Vize-Präsidentin Kamala Harris.

Wie der demokratische Mehrheitenführer im Senat, Chuck Schumer, nun bestätigt hat, soll bereits am Mittwoch (16. November) im Senat eine erste Verfahrensabstimmung über den Respect For Marriage Act durchgeführt werden. Damit er angenommen wird, müssen jedoch mindestens 10 Republikaner für das Anliegen stimmen.

Um dies sicherzustellen wurde der Vorstoss mehrfach angepasst, um auch die Bedenken betreffend der Religionsfreiheit zu zerstreuen. So wurde unter anderem explizit erwähnt, dass nicht gewinnorientierte, religiöse Gruppierungen ihre Räumlichkeiten nicht für Eheschliessungen zur Verfügung stellen müssen. Zudem sei auch ihr Status als Non-Profit-Organisation nicht gefährdet, wenn sie gleichgeschlechtliche Ehen offen ablehnen. Weiter wurden explizit auch polygame Ehen ausgeschlossen.