BELGIEN plant ein umfassendes Verbot von Konversionsmassnahmen

BELGIEN plant ein umfassendes Verbot von Konversionsmassnahmen
Der Ministerrat der belgischen Regierung hat ein umfassendes Verbot für Konversionsmassnahmen beschlossen. Am Anfang des nächsten Jahres wird nun das Parlament darüber befinden und danach kann es sofort umgesetzt werden.

Belgien ist seit jeher ein Vorreiter in Bezug auf die Rechte von queeren Menschen. So ist Homosexualität im Land bereits seit 1795 legal und nachdem gleichgeschlechtlichen Paaren im Jahr 2000 die Eingetragene Partnerschaft ermöglicht wurde, öffnete Belgien im Jahr 2003 als zweites Land weltweit auch die Ehe für Queers. Ein Verbot von Konversionsmassnahmen gibt es derzeit noch nicht, doch dies soll sich nun ändern.

Wie Sarah Schlitz, die Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität, nun erklärte, habe der Ministerrat der belgischen Regierung ein solches Verbot beschlossen. Damit kann das Anliegen an das Parlament zur Debatte weitergereicht werden. Dies soll Anfangs 2023 geschehen, wie die Staatssekretärin erklärt.

Dies sei etwas, was in Belgien derzeit noch fehle. Die Freiheit, sich selber sein zu dürfen und so zu leben, wie man möchte, sei ein Grundprinzip unserer Gesellschaft, erklärt Sarah Schlitz weiter, und dies dürfe unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Dieses geplante Gesetz sei ein enormer Schutz für die Opfer, um sie vor dieser psychischen und manchmal gar physischen Gewalt zu schützen. Es sei zudem auch ein starkes Zeichen an die Gesellschaft, dass diese Menschen nicht krank sind und auch nicht behandelt werden müssen.

Sollte das Parlament dem Verbot zustimmen, dann könne es sofort umgesetzt werden. Wer solche LGBTI+ feindlichen Praktiken trotzdem anbietet, dem droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und zwei Jahren, sowie eine Busse zwischen 100 und 300 Euro. Danach verurteilte Personen dürfen zudem während maximal fünf Jahren keine beruflichen oder sozialen Tätigkeiten mehr ausüben, welche im Zusammenhang mit der Straftat stehen.

Immer mehr Länder führen ein Verbot von Konversionsmassnahmen ein oder debattieren darüber. So gilt das Verbot unter anderem bereits in Deutschland, Neuseeland, Griechenland, Taiwan, Ecuador und Kanada. In der Schweiz hängt das Anliegen im Parlament. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich bereits für ein Verbot ausgesprochen.