NEUSEELAND: Opfer von Konversionstherapien können Entschädigung anfordern
Es war im Februar dieses Jahres als das neuseeländische Parlament beinahe einstimmig einem Verbot von Konversionstherapien zustimmte. Nun hat die Menschenrechtskommission der Regierung mit dem Conversion Practices Response Service eine staatlich unterstützte Stelle geschaffen, an welche sich Opfer dieser LGBTI+ feindlichen Praktiken wenden können. Dort werden sie mit Beratungs- und Hilfsorganisationen verbunden, aber auch mit der Polizei.
Kann ein Fall nicht zufriedenstellend gelöst werden, dann wird er an ein sogenanntes Human Rights Review Tribunal weitergereicht, wo eine Mediation eingeleitet wird. Die Opfer erhalten dabei rechtliche Beratung und werden gegebenenfalls auch kostenlos vertreten. Damit soll ihnen geholfen werden, mit dem Erlebten abschliessen zu können.
Weiter können die Anbieter von Konversionstherapien während der Mediation beispielsweise zu einer offiziellen Entschuldigung gezwungen werden, oder auch zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung an das Opfer.
Der ganze Prozess wurde in Zusammenarbeit mit Dutzenden von Opfern von Konversionstherapien ausgearbeitet. Die LGBTI+ Organisation Inside Out hofft daher auch, dass die Opfer dadurch die bestmögliche Unterstützung erhalten, damit sie sich verstanden fühlen, und zwar durch Personen, welche das gleiche ebenfalls durchmachen mussten wie die Opfer.
Sämtliche renommierten medizinischen Verbände lehnen Konversionstherapien konsequent ab. Auch die Vereinten Nationen verurteilen diese Praktiken durch die psychischen und physischen Schäden, welche sie verursachen können, gar als Folter. Immer mehr Länder verbieten Konversionstherapien, so etwa Frankreich, Deutschland und Kanada, und in anderen laufen die Debatten über Verbote, so etwa in Grossbritannien oder auch in der Schweiz.