NEUSEELAND stellt Gesetz für Verbot von Konversionstherapien vor

NEUSEELAND stellt Gesetz für Verbot von Konversionstherapien vor
Wer versucht, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsausdruck einer Person zu ändern, kann in Neuseeland wohl schon bald mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Verbot der sogenannten Konversionstherapien wurde nun vorgestellt.

Versprochen hat es Premierministerin Jacinda Arden schon vor den Wahlen 2018. Konversionstherapien seien ein gutes Beispiel für etwas, dass unser System erlaube, obwohl es sehr schädlich ist und im modernen Neuseeland keinen Platz mehr haben darf, erklärte sie damals in einem Interview. Nun hat ihr Justizminister Kris Faafoi den entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt.

Jene, welche Konversionstherapien erlebt haben, sprechen davon, immer wieder unter psychischen Problemen, Depressionen, Scham, Stigmatisierung oder gar Suizidgedanken zu leiden, so Faafoi. Konversionstherapien haben keinen Platz in Neuseeland, denn sie gehen von der falschen Annahme aus, dass die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidenität oder der Geschlechtsausdruck einer Person falsch ist und geheilt werden müsse. Mediziner, religiöse Anführer:innen und Menschenrechtsaktivist:innen hier und in Übersee hätten sich gegen diese Praktiken ausgesprochen, da sie schädlich sind und Vorurteile, Diskriminierungen und Missbrauch gegenüber Mitgliedern der Regenbogen-Community bedeuten.

Nun liegt der Gesetzesentwurf vor, und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Parlament, dürfte er auch ohne Probleme angenommen werden. Obwohl Neuseeland damit zu den wenigen Ländern weltweit gehört, welche Konversionstherapien verbieten, so zeigen sich aber auch gewisse LGBTI+ Aktivist:innen mit dem Inhalt des Entwurfs nicht ganz zufrieden. So werde etwa impliziert, dass es in Ordnung sei, wenn es etwas schädlich ist, so lange es nicht gravierend ist. Zudem sei es nicht klar, wie Überlebende solcher Praktiken beweisen können, dass sie dabei ernste, schädliche Erlebnisse durchleben mussten.

Das neue Gesetz sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Wer Minderjährige oder Personen mit einer Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung solchen Methoden aussetzt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Treten beim Opfer ernsthafte Konsequenzen auf, und zwar egal welches Alter das Opfer hat, dann drohen bis zu fünf Jahre Haft.