BOTSWANA: Gericht lehnt erneute Kriminalisierung von schwulem Sex ab

BOTSWANA: Gericht lehnt erneute Kriminalisierung von schwulem Sex ab
2019 entkriminalisierte das Obergericht von Botswana in einem wegweisenden Urteil gleichgeschlechtlichen Sex unter Männern. Das Justizministerium ging darauf in Berufung, doch diese wurde nun vom Berufungsgericht abgelehnt. Ein weiterer Meilenstein für die LGBTI+ Community in Botswana, da schwuler Sex somit weiterhin legal bleibt.

Gleichgeschlechtlicher Sex unter Männern war in Botswana während Jahrzehnten mit bis zu sieben Jahren Gefängnis strafbar. Doch im Juni 2019 hob das Obergericht die aus der Kolonialzeit stammende Section 164 des Strafgesetz, welche schwule Aktivitäten kriminalisiert, schliesslich auf.

Die Regierung wiederum wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und Justizminister Abraham M. Keetshabe entschied daher in Berufung zu gehen. Nach rund zwei Jahren haben die fünf Richter des Berufungsgerichts nun ihr Urteil gefällt und in einer einstimmigen Entscheidung bestimmt, dass das Urteil des Obergerichts bestehen bleibt und gleichgeschlechtliche Aktivitäten unter Männern somit weiterhin legal bleiben.

Ian Kirby, der Vorsitzende des Berufungsgerichts, begründete die Entscheidung damit, dass dieser Abschnitt des Strafrechts ausgedient habe und nur noch dazu diene, dass die Strafverfolgungsbehörden durchs Schlüsselloch spähen und zu Eindringlingen in die Privatsphäre von Büger:innen werden.

Die LGBTI+ Community feierte diese Entscheidung als Meilenstein. Es sei ein langer Weg gewesen, doch endlich habe der Staat nichts mehr zu sagen, was zwei Personen in ihrem Privatleben einvernehmlich miteinander machen.

Obwohl gleichgeschlechtliche Aktivitäten mit dem Urteil nun legalisiert wurden, haben LGBTI+ Paare nach wie vor keine Möglichkeit um ihre Beziehungen abzusichern. So gibt es weder die Ehe für alle noch ein Partnerschafsgesetz in Botswana.