BOTSWANA: Urteil zur Legalisierung von Homosexualität vertagt

BOTSWANA: Urteil zur Legalisierung von Homosexualität vertagt
Im Jahr 2019 hat ein Gericht in Botswana gleichgeschlechtliche Aktivitäten legalisiert, doch die Regierung wollte dies nicht akzeptieren und ging in Berufung. Nun haben Richter ein neues Urteil erstmal vertagt, da sie mehr Zeit für ihre Entscheidung brauchen.

In Botswana können gleichgeschlechtliche Aktivitäten mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. 2019 urteilte jedoch ein Gericht, dass diese Handlungen künftig entkriminalisiert werden. Dazu kam es, da mit Letsweletse Motshidiemang ein Student der Universität gegen dieses noch aus der Zeit des British Empire stammende LGBTI+ Gesetz ankämpfte.

Die Richter folgten damals der Argumentation von dessen Anwälten, dass sich die Ansichten in der Gesellschaft gewandelt haben und dieses Gesetz dadurch abgeschafft werden könne.

Die Regierung wollte dies nun aber nicht akzeptieren und ging in Berufung. Im neuen Prozess erklärte Sydney Pilane, welcher den Staat vertritt, dass es keine Beweise gebe, dass sich die Ansichten innerhalb der Gesellschaft verändert haben. Die Menschen würden Schwule nicht hassen oder verabscheuen, sondern, sie tolerieren einfach nicht was sie machen, argumentiert Pilane. Es sei zudem nicht die Aufgabe des Gerichts zu beurteilen, wie die Haltung der Bevölkerung gegenüber gleichgeschlechtlichem Sex sei. Dies sollte das Parlament übernehmen um entsprechend Gesetze zu ändern.

Anderer Meinung sind dabei die LGBTI+ Aktivist:innen, welche die Legalisierung von Homosexualität als Aufgabe der Gerichte sehen. Die Politiker würden Wahlen gewinnen wollen, heisst es etwa von der Menschenrechtsorganisation BONELA, daher könne man den Schutz von Minderheiten nicht ihnen überlassen. Die Richter hingegen können die Rechte der Menschen am besten schützen.

Wann die Entscheidung im Berufungsgericht gefällt wird, ist noch nicht bekannt. Die Richter liessen bislang einzig mitteilen, dass man mehr Zeit benötige um eine Entscheidung zu fällen. Normalerweise fällt das Berufungsgericht ein Urteil innerhalb von einer Woche.