BOTSWANA: Obergericht entkriminalisiert Homosexualität
Nachdem ein Mann, er ist nur als LM bekannt, einen entsprechenden Antrag stellte, hatte das Obergericht von Botswana darüber zu urteilen, ob gleichgeschlechtliche Aktivitäten verboten sind oder nicht. Dabei ging es in erster Linie darum, ob die Sections 164 und 167 verfassungsmässig sind. Zu den Anhörungen war zudem auch die lokale LGBTI+ Organisation LEGABIBO zugelassen. Eigentlich hätte das Urteil bereits im März bekannt gegeben werden sollen, doch die Richter haben nach mehr Zeit verlangt und die Urteilsverkündung auf den 11. Juni verschoben.
Am Dienstag haben die drei Richter Tafa, Leburu und Dube nun ihr Urteil bekannt gegeben. Und sie waren einstimmig der Meinung, dass die beiden Sections gegen die Verfassung von Botswana verstossen und damit keine Gültigkeit mehr haben sollen. So erklärten die Richter in ihrer Urteilsbegründung, dass unter den Schutz der Privatsphäre auch das Recht gehöre, jenen Partner zu wählen, den man möchte, und zwar unabhängig von dessen Geschlecht. Die sexuelle Orientierung sei zudem kein Fashion Statement, sondern ein wichtiger Bestandteil der eigenen Persönlichkeit. Alle Personen seien zudem dazu berechtigt selber über ihre Sexualität zu entscheiden, so die Richter weiter.
Was die öffentliche Haltung gegenüber Homosexualität betrifft, so erklärte Richter Leburu, dass diese Meinung zwar wichtig sei, aber nicht entscheidend. Es gehe dabei viel mehr um die Grundrechte als um die öffentliche Meinung. Es sei zudem nicht im öffentlichen Interesse, wenn man gleichgeschlechtliche Aktivitäten bestrafe. Was bestehe denn für ein öffentliches Intesse an einem solchen Gesetz, fragte er weiter, es gebe ja schliesslich keine Opfer.
Botswana macht in Bezug auf die Rechte für LGBTI+ aktuell fortschritte. Im Jahr 2017 erhielten beispielsweise zwei Transpersonen nach einem jahrelangen Gerichtsprozess das Recht, ihr Geschlecht in den offiziellen Dokumenten anerkannt zu bekommen. Kurze Zeit später wurde zudem der äusserst homophobe Priester Steven Anderson mit einem Einreiseverbot belegt, da er in Botswana eine Anti-Gay-Kirche eröffnen wollte. Ein Jahr zuvor wurde des weiteren die Regierung durch ein Gerichtsurteil gezwungen, die lokale LGBTI+ Organisation LEGABIBO offiziell als Organisation anzuerkennen und zu zulassen.
Die Entscheidung in Botswana kommt nur wenige Tage nachdem in Bhutan die Erste Kammer der Nationalversammlung ebenfalls für die Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten gestimmt hat. Dort geht das Anliegen nun an die zweite Kammer weiter. In Kenia wiederum verlief es weniger gut: Auch dort hatten sich die Richter des Obergerichts mit der Entkrimininalisierung zu beschäftigen. Die Richter kamen jedoch zum Urteil, dass gleichgeschlechtliche Aktivitäten weiterhin strafbar sein sollen. In Angola wiederum wurde Homosexualität aber im Januar entkrimininalisiert...