BULGARIEN muss nach Gerichtsurteil gleichgeschlechtliche Paare anerkennen
Das Wesentliche an diesem Urteil sei, dass der Staat dazu verpflichtet worden ist, in Zusammenarbeit mit dem Europarat einen gesetzlichen Rahmen aufzugleisen, welcher gleichgeschlechtlichen Paaren eine angemessene Anerkennung und einen Schutz biete, erklärt Denitsa Lyubenova, auch wenn es dazu keinen genauen Zeitplan für die Umsetzung gibt. Die LGBTI+ Aktivistin und Anwältin zeigt sich entsprechend zufrieden und bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als historisch und als einen grossen Schritt in Richtung Gleichstellung.
Während sieben Jahre hat Lyubenova zusammen mit ihrem Team das lesbische Paar Darina Koilova und Lilia Babulkova vor Gericht vertreten. Die Beiden haben im Jahr 2016 in Grossbritannien geheiratet und wollten erreichen, dass ihre Ehe auch von Bulgarien anerkannt wird. Doch 2017 lehnten die Behörden in der Hauptstadt Sofia ihr Begehren ab. Die Begründung: Die Verfassung in Bulgarien erlaube nur eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau.
Diese Entscheidung wollten Darina Koilova und Lilia Babulkova nicht akzeptieren und so zogen sie vor Gericht. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht, wie auch vor dem Obersten Gericht unterlagen sie mit ihrer Forderung und so blieb ihnen nur der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort reichten sie 2020 ihre Klage mit der Begründung ein, dass der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werde, wenn man ihnen die Ehe vorenthalte. Dieser Artikel betrifft das Recht auf ein Privat- und Familienleben.
Dies ist nicht der einzige Gerichtsfall, in welchem die beiden Frauen involviert sind. So wollen sie sich vor dem Stadtgericht in Sofia auch das Recht auf einen gemeinsamen Nachnamen, sowie auf den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erkämpfen. Dabei zeigt sich ihre Anwältin Denitsa Lyubenova zuversichtlich.
Fortan werde das neue Urteil des Europäischen Gerichtshof auch bei diesen Prozessen miteinfliessen.