CHILE: Offene LGBTI+ Feindlichkeit beim Verfassungsgericht

CHILE: Offene LGBTI+ Feindlichkeit beim Verfassungsgericht
Die Anerkennung der Ehe eines lesbischen Paares, welches in Spanien geheiratet hat, lehnte das chilenische Verfassungsgericht mit abstrusen und äusserst LGBTI+ feindlichen Begründungen an: Es könne zu nicht akzeptablen Extremen wie Kindesmissbrauch führen..

Es war eine denkbar knappe Entscheidung, welche das Verfassungsgericht in Chile getroffen hat: Mit 5 zu 4 Stimmen lehnten es die Richter ab, die Ehe eines lesbischen Paares anzuerkennen, welches in Spanien, der Heimat der einen Frau, geheiratet hat. Dabei war es vor allem die Urteilsbegründung, welches die LGBTI+ Organisationen im Land empörte.

So zeigten sich die Richter besorgt, dass sie, wenn sie die Ehe anerkennen würden, bald auch andere Formen von Ehen anerkennen müssten, so etwa Polygamie aus muslimischen Staaten. Zudem könne es auch zu Kindesmissbrauch kommen, da man quasi gezwungen wäre auch die Verheiratung von Kindern in afrikanischen Staaten zu akzeptieren. Weiter behaupteten die Richter, dass man auch Zwangsehen anerkennen müsste, für welche nur die Eltern zustimmen, wie sie in der japanischen Gesellschaft vorkommen, oder jene von Massenhochzeiten, wie sie etwa bei der Moon Sekte in Südkorea gefeiert werden.

Die LGBTI+ Organisationen, so etwa Movement for Homosexual Integration and Liberation (Movilh), kritisieren, dass die Richter nicht nur offen homophobe, sondern auch in der Steinzeit behaftete Argumente nutzten, welche soweit ins extreme gehen, dass sie gleichgeschlechtliche Ehen gar mit Kindesmissbrauch in Afrika vergleichen. Die Justiz würde damit argumentieren, dass sie damit auch Polygamie, Zwangsehen und missbräuchliche Ehen akzeptieren müssten. Es sei bereits das zweite Mal, dass das Gericht nicht anerkenne, dass dieses Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen die Verfassung des Landes verletze.

Durch das Urteil bleibt das chilenisch-spanische Frauenpaar somit ohne jegliche, rechtliche Absicherung. Die Entscheidung ist aber auch deshalb fraglich, da der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hat, dass alle Mitgliedsstaaten die Ehen für gleichgeschlechtliche Paare öffnen müssen - und dies würde somit auch auf Chile zutreffen.