DEUTSCHLAND: Ab heute wird geheiratet!
Am 1. Oktober ist es soweit: Die vom Bundestag beschlossene Ehe für alle tritt in Kraft. Obwohl am Sonntag eigentlich keine Rathäuser offen haben, organisierten einige Städte Sonderregelungen, um es gleichgeschlechtlichen Paaren ab dem wirklich ersten Tag zu ermöglich, dass sie heiraten können. So ist dies unter anderem in Berlin, Hamburg und Hannover möglich.
Eigentlich ist es nur ein Satz, der sich in der akutellen Gesetzgebung geändert hat, doch er hat eine enorme Tragweite: Neu heisst es im Paragraf 1353 nämlich, dass die Ehe von zwei Personen des verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen wird. Damit werden schwullesbische nun mit den heterosexuellen Paaren gleichgestellt, etwa auch in Bezug auf das Adoptionsrecht. Wer bislang in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat zudem die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln.
Das Gesetz ist nun da, es wurde umgesetzt und eingeführt, doch ob es dabei bleiben wird, muss sich weisen: Noch immer streiten sich Verfassungsrechtler, ob dieses Gesetz wirklich nicht gegen die Verfassung verstösst. Diese Frage wird schlussendlich wohl nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären können. Dafür ist jedoch eine Klage nötig, welche nur von der Bundesregierung, von den Ländern oder von mindestens einem Viertel der Angeordneten im Bundestag. Da die Alternative für Deutschland im Bundesland Sachsen neu stärkste Kraft ist, könnte ein Verfassungsklage möglich sein. Wie dann die Richter entscheiden werden, ist offen, ebenso, was mit den bereits geschlossenen Ehen passieren würde...