DEUTSCHLAND: Teilweises Verbot von Conversion Therapien ist beschlossen

DEUTSCHLAND: Teilweises Verbot von Conversion Therapien ist beschlossen
Was in der Schweiz wohl leider noch in weiter ferne ist, wurde in Deutschland nun beschlossen: Der Bundestag stimmte einem Teilverbot von Conversion Therapien zu und damit wird Deutschland nach Malta das zweite Land Europas, welches diese LGBTI+ feindlichen Methoden zumindest in Teilen verbietet.

Es war eine Herzensangelegenheit des schwulen deutschen Gesundheitsministers Jens Spahn, und schon sehr kurz nachdem er von Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Amt gehoben wurde, erklärte er, dass er sich für ein Verbot der LGBTI+ feindlichen Conversion Therapien einsetzen werde. Und nun hat er sein Versprechen von damals quasi eingelöst: Der Bundestag hat am Donnerstagabend in dritter und letzter Lesung dem "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" zugestimmt. Jens Spahn war allerdings nicht im Bundestag mit dabei, da er wegen der Corona-Krise derzeit anderen Pflichten nachgehen musste.

Während das Gesetz auf Malta, das erste in Europa, zwar noch weiter geht, so ist jenes in Deutschland eine gute Basis und schützt zumindest die Verletztlichsten der Gesellschaft, die Jugendlichen, obwohl es leider trotzdem auch da noch eine Ausnahme gibt. So steht im Gesetz, welches von der CDU/CSU/SPD-Regierung in Deutschland ausgearbeitet, und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wurde, dass Massnahmen verboten sind, welche die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person verändern oder diese unterdrücken wollen. Dabei gilt dieses Verbot aber nur, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind.

Doch leider gibt es diesbezüglich auch eine Ausnahme, welche ziemlich viel Spielraum zulässt. So dürfen Eltern trotzdem zu solchen Behandlungsmethoden greifen, jedoch nur, wenn sie damit die Erziehungs- und Fürsorgepflicht ihren Kindern gegenüber nicht grob verletzen. Bei Personen, welche über 18 Jahre alt sind, greift das Verbot zudem nur dann, wenn sie solchen Conversion Therapien über einen Irrtum, eine Täuschung, unter Zwang oder mittels Drohung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass neu auch Werbung oder das Vermitteln solcher Angebote strafbar ist.

Anträge, etwa von den Grünen, dass die Altersgrenze auf 26 Jahre angehoben wird, und dass auch die Ausnahmen für Jugendliche gestrichen werden sollen, wurden vom Bundestag abgelehnt. Auch einer bundesweiten Kampagne, welche darüber aufklären soll, dass es sich bei LGBTI+ um keine Krankheit handelt, wurde nicht zugestimmt. Doch glücklicherweise schaffte es auch ein Antrag der AFD nicht: Die LGBTI+ feindliche Partei wollte die Geschlechtsidentität ganz aus dem Verbot streichen.

Wer gegen das nun beschlossene Gesetz verstösst, der muss mit Geldbussen von bis zu 30'000 Euro, rund 31'500 Schweizer Franken, rechnen oder gar einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr.