DEUTSCHLAND: Verbot von Conversion Therapien ist beschlossen

DEUTSCHLAND: Verbot von Conversion Therapien ist beschlossen
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit welchem es künftig verboten sein wird, sogenannte Conversion Therapien anzubieten, zu vermitteln oder zu bewerben. Dabei drohen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Das Verbot geht erfreulicherweise zudem viel weiter als in anderen Ländern...

Dass es nun doch recht schnell vorwärts ging, ist vor allem dem schwulen Gesundheitsminister Jens Spahn zu verdanken. Bereits kurz nachdem er das Amt angetreten hat, versprach er, ein Verbot von Conversion Therapien einführen zu wollen. Damit solle es künftig strafbar werden, LGBTI+ Menschen umzupolen zu versuchen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll dabei mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können.

Der CDU-Politiker legt darauf einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, mit welchem künftig das Anbieten, das Bewerben und das Vermitteln dieser LGBTI+ feindlichen Methoden verboten werden soll. Dabei geht der Entwurf weiter als in manch anderen Ländern, welche ein solches Verbot bereits eingeführt haben. So sind diese Therapieformen bei Minderjährigen vollständig verboten, und da geht die deutsche Fassung weiter, auch bei Volljährigen kann das Verbot greifen, nämlich dann, wenn sie einer solchen Therapie nur aus Zwang, nach Drohungen, nach einer Täuchung oder aufgrund eines Irrtums eingewilligt haben.

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf nun zugestimmt, und damit könnte es bereits Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten.