EU: Alle Eltern und Kinder sollen innerhalb der EU besser geschützt werden

EU: Alle Eltern und Kinder sollen innerhalb der EU besser geschützt werden
Die Europäische Union hat dafür gestimmt, dass Kinder und Eltern in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden sollen, auch von Regenbogenfamilien und auch in Ländern, welche diese ansonsten nicht anerkennen würden. Dazu soll ein neues Europäisches Elternschaftszertifikat geschaffen werden, welches zahlreiche Rechte enthält.

Das EU-Parlament hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit welchem ein neues Europäisches Elternschaftszertifikat geschaffen werden soll, mit welchem Eltern anerkennt werden, unabhängig davon, wie ein Kind gezeugt oder geboren wurde, oder in welchen Familienstrukturen es aufwächst. Damit sollen alle Eltern und Kinder in der Europäischen Union anerkannt werden, egal wie die Gesetzeslage in den jeweiligen Mitgliedsstaaten ist. Somit würden insbesondere auch gleichgeschlechtliche Paare von dieser neuen Regelung profitieren.

Es wird damit gerechnet, dass rund zwei Millionen Kinder innerhalb der EU durch diese Massnahme besser geschützt und auch unter einander gleichgestellt werden. Nach dem EU-Parlament müssen nun auch noch alle Mitgliedsstaaten diesem Gesetzesentwurf zustimmen. Ob dies gelingt, gerade etwa mit Blick auf Ungarn, Bulgarien oder Rumänien, ist jedoch nicht sicher.

Das neue Elternschaftszertifikat sieht auch Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung, des Erbrechts, der Erziehung und in Bezug auf das Sorgerecht vor. Den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU steht es aber nach wie vor frei, ob sie selber bestimmte Formen der Elternschaft anerkennen wollen, etwa in Bezug auf die Leihmutterschaft. Wurde aber ein Elternschaftszertifikat in einem der Mitgliedsstaaten ausgestellt, dann gilt dies automatisch in allen Ländern als gleichwertig. Nur in ganz klar definierten und sehr seltenen Fällen kann ein solches Zertifikat dann noch abgelehnt werden.

Wie etwa die italienische Europaabgeordnete Sabrina Pignedoli erklärt, werden alle, die in einem Mitgliedsstaat Mutter oder Vater sind, automatisch auch in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt und somit können sie sich innerhalb Europas mit Kindern frei bewegen. Diese Bestimmung sei daher wichtig, da sie die Grundrechte von Minderjährigen schützt, und zwar unabhängig von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern und davon, wie sie geboren wurden. Dies sei heute leider in Ungarn, Bulgarien und Rumänien nicht der Fall, so Pignedoli weiter. Selbst in Italien müsse die Justiz oft eingreifen um die im Ausland anerkannten Rechte wieder herzustellen.

Ähnlich klingt es auch von Maria-Manuel Leitão-Marques, der Europaparlamentarierin aus Portugal. Es dürfe nicht sein, dass ein Kind aufgrund seiner Zugehörigkeit oder der Art seiner Geburt diskriminiert werde. Derzeit könne es sein, dass Kinder ihre Eltern rechtlich gesehen verlieren, wenn sie in einen anderen Mitgliedsstaat ziehen und dies sei inakzeptabel. Mit diesem neuen Gesetz komme man dem Ziel näher, dass sichergestellt wird, dass man als Elternteil in einem Mitgliedsstaat auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU als Elternteil angesehen wird.