EU: Neue Massnahmen zum Schutz von Regenbogenfamilien
Um die Gleichstellung der Familien innerhalb der Europäischen Union zu fördern und um Regenbogenfamilien damit besser zu schützen, hat die EU-Kommission ein neues Massnahmenpaket mit zwei Rechtstexten vorgestellt. Dieses Paket wurde von den Intergroups für die Rechte von LGBTI+ und von Kindern begrüsst.
Die erste Massnahme ist eine Verordnung, welche die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärken soll, insbesondere von Regenbogenfamilien. So soll sichergestellt werden, dass eine Eltern-Kind-Beziehung, welche von einem EU-Mitgliedsstaat rechtmässig anerkannt wird, automatisch auch in allen anderen Mitgliedsstaaten gilt und anerkannt werden muss. Dies betrifft vor allem gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.
Kim van Sparrentak, niederländische Abgeordnete im EU-Parlament der Fraktion Grüne-EFA und Ko-Vorsitzende der interfraktionellen Arbeitsgruppe LGBTI, zeigte sich erfreut über diesen Schritt der EU-Kommission. Die Personenfreizügigkeit sei ein Grundpfeiler der EU, und dennoch würden einige dieses Recht mehr geniessen können als andere, so die Politikerin. Bei dieser Verordnung werde sichergestellt, dass Kinder bei einem Grenzübertritt die rechtliche Verbindung zu ihren Eltern nicht verlieren, und dabei handle es sich nicht nur um die rechtliche Klärung und um die Vermeidung von administrativen Hürden, sondern es sei auch eine moralische Pflicht.
Regenbogenfamilien gebe es schon länger als sie administrativ anerkannt werden, so van Sparrentak weiter, und mit dieser Anpassung werde nun eine bestehende Lücke geschlossen um das Wohl des Kindes zu schützen. Warum sollen Regenbogenfamilien damit rechnen müssen, dass ihre Existenz bei einem Grenzübertritt ausgelöscht werde, während dies bei anderen Familien nicht der Fall sei, so die EU-Abgeordnete weiter.
Kinder mit LGBTI+ Eltern seien einem hohen Masse an Diskriminierung ausgesetzt, meint auch David Lega, EU-Abgeordneter der EVP-Fraktion und Ko-Vorsitzender der Interfraktionellen Arbeitsgruppe für Kinderrechte. LGBTI-Familien würden zudem eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Freizügigkeit in der Europäischen Union erleben. Diese Verordnung über die gegenseitige Anerkennung der Elternschaft in allen Mitgliedstaaten sei längst überfällig und würde dieses Unrecht beenden. Kinder und Familien erhalten damit die gleichen Rechte und man gebe ihnen einen sicheren Platz in unserer Gesellschaft, wo immer sie sich befinden.
Gleich sieht es auch Catharina Rinzema, Abgeordnete der Fraktion Renew Europe und stellvertretende Vorsitzende der Interfraktionellen Arbeitsgruppe für Kinderrechte. Es sei ganz einfach: Wenn man eine Familie in einem Mitgliedsstaat sei, dann solle man auch eine Familie in der gesamten Europäischen Union sein. Das Wohl des Kindes müsse immer an erster Stelle stehen, und das Recht eines Kindes auf eine Familie sei in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes verankert, ganz gleich, wo man sich befinde, so die niederländische Politikerin in einer Stellungnahme.
Die zweite Massnahme in diesem Gleichstellungspaket der EU-Kommission ist eine Richtlinie, mit welcher die Stellen und Behörden für Gleichstellung gestärkt werden sollen. Diese sind für die Überwachung der Einhaltung der Gleichstellungsvorschriften zuständig, und sie sollen von den nationalen Strukturen unabhängig sein.
Diese nationalen Strukturen seien der Schlüssel, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen, wenn sie diskriminiert werden, erklärt dazu Marc Angel, EU-Parlamentarier der S&D-Fraktion und Ko-Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe LGBTI. Wo es einen rechtlichen Schutz gebe, tragen diese Strukturen dazu bei, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte der Bürger geachtet werden.