HONG KONG: Diskriminierende Gesetze müssen umgehend geprüft werden
Eines vorweg: Dass der Mann verurteilt wird, ist natürlich unumstritten, dass er aber eine weit höhere Strafe erhält, als wenn es sich um eine Tat unter gemischten Geschlechtern gehandelt hätte, geht nicht in Ordnung. Dies sah nun auch das Berufungsgericht so und erklärte, dass alle Gesetze und Richtlinien untersucht werden müssen ob es noch andere Artikel gibt, welche LGBTI+ oder gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren.
Beim Fall geht es um einen Mann, welcher wegen einer Sexualstraftat zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde. Er ging in Berufung und im Mai urteilte das Berufungsgericht schliesslich auf Antrag der Regierung, dass die maximale Haftstrafe für „einvernehmlichen“ Sex mit einem gleichgeschlechtlichen Minderjährigen gleich hoch sein müsse, wie die Höchststrafe, wenn es sich beim Opfer um eine minderjährige Jugendliche gehandelt hätte. Die maximale Strafe liegt dabei bei fünf Jahren Haft.
Nun wurde nun das ausführliche Urteil in Form eines 32-seitigen Berichts veröffentlicht. Darin schreibt Berufungsrichter Kevin Zervos, dass der Unterschied im Strafmass ganz klar diskriminierend sei. Es sei überraschend, dass dieser Artikel nicht längst angepasst wurde. Dabei hielt Zervos auch nicht mit Kritik zurück: Alle Gesetze und Richtlinien müssen nun genau auf Diskriminierungen gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen geprüft werden, denn es sei nicht Aufgabe des Gerichts, dies mit langen Prozessen herauszufinden, insbesondere wenn es gar keinen Widerstand gegen den diskriminierenden Inhalt gebe. Dies gelte insbesondere wenn deswegen Personen unangebracht oder unfair behandelt, angeklagt oder gar bestraft werden.
Die Kommission für Gesetzesreformen hat nun eine Anpassung der genannten Stelle im Strafgesetz angeordnet, aber der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.