HONG KONG: Gericht anerkennt einmal mehr gleichgeschlechtliche, verheiratete Paare
Gleichgeschlechtliche Paare können in Hong Kong weder heiraten, noch können sie eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, und auch jene, welche im Ausland geheiratet haben, werden von der Stadt nicht offiziell anerkannt. Doch die Gerichte zeigen sich immer wieder fortschrittlich und fällen Urteile, welche einer Anerkennung von im Ausland verheirateten, LGBTI+ Paaren quasi gleich kommt. So stellten Richter diese Paare etwa in Bezug auf Visabestimmungen mit heterosexuellen Ehepaaren gleich, oder nun eben auch in Bezug auf das Anrecht auf eine Sozialwohnung.
Geklagt hat Nick Infinger, ein schwuler Mann mit permanenter Niederlassungsbewilligung in Hong Kong, welcher seinen kanadischen Ehemann im Jahr 2018 in dessen Heimat geheiratet hat. Sie haben sich in Hong Kong gemeinsam für eine staatliche Wohnung beworben, und haben sich dazu im entsprechenden Formular mit der Kategorie „gewöhnliche Familie“ ausgewiesen.
Die zuständige Wohnungsvermittlungsbehörde lehnte ihr Gesuch allerdings am 7. September ab, und erklärte, dass ihre Beziehung entweder, Ehemann und Ehefrau, Elternpaar und Kind, oder Grosseltern mit Grosskind sein müsse, um für eine solche Wohnung in Frage zu kommen.
Dagegen hat das Ehepaar nun Klage eingereicht, da sie eigentlich sämtliche Kriterien erfüllen um für eine solche kostengünstige Wohnung in Frage zu kommen. Beide sind älter als 18, ihr Einkommen ist unter der maximalen Einkommensgrenze und sie haben beide eine permanente Niederlassungsbewilligung für Hong Kong.
Nun hat das Obergericht in Hong Kong geurteilt, dass die Ablehnung von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren bei der Vergabe von Sozialwohnungen gegen die Verfassung verstosse. Damit haben die Richter einmal mehr quasi verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare offiziell anerkannt. Das Argument der Behörde, dass man diese bestimmten Kriterien geschaffen habe, da man der grossen Nachfrage nach diesen Wohnungen schon so nicht nachkommen könne, liessen die Richter nicht gelten.