INDONESIEN: Polizei beschlagnahmt grössere Mengen an Poppers

INDONESIEN: Polizei beschlagnahmt grössere Mengen an Poppers
Die Polizei in Indonesien hat mehrere Männer verhaftet, welche am illegalen Verkauf von Poppers beteiligt waren. Die Beamten bezeichneten Poppers dabei als illegale Freizeitdroge, welche vor allem im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen, sexuellen Aktivitäten benutzt werden.

Ursprünglichen seien Poppers online über Verkaufsplattformen vertrieben worden, erklärte die Nationalpolizei an einer extra einberufenen Pressekonferenz. Als die indonesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde diese Substanzen aber für illegal erklärte, hätten die Webseiten Tokopedia und Shopee den Verkauf über ihre Plattformen verboten. Die Anbieter hätten darauf begonnen, gewisse Communities direkt über Kurznachrichten und andere Medien zu beliefern, so der Pressesprecher der Abteilung für Drogenkriminalität weiter.

Man habe nun 959 Flaschen und 710 Schachteln mit Poppers beschlagnahmt und auch die Hintermänner festnehmen können. Dabei handelt es sich um zwei Importeure aus der Region Nord-Bekasi und Banten, sowie um einen zusätzlichen Mitarbeiter. Weiter wurden zwei chinesische Staatsbürger identifiziert, welche für den Export nach Indonesien verantwortlich sein sollen.

Wie die Behörden weiter mitteilten, handle es sich bei Poppers um eine illegale Freizeitdroge, welche von bestimmten Gruppen für sexuelle Aktivitäten benutzt werde. Die Sustanz habe eine psychoaktive Wirkung, wenn sie inhaliert werde, und trage dazu bei die Muskeln zu entspannen. Man habe zudem aufgedeckt, so der Polizeisprecher weiter, dass Poppers vor allem im Zusammenhang mit Sexparties mit gleichgeschlechtlichen Aktivitäten konsumiert werde.

Einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Handlungen sind in Indonesien nicht verboten, doch die Polizei findet immer wieder Wege um queere Menschen trotzdem dafür zu bestrafen. Das Gesetz wird aber per 2026 zusätzlich verschärft: Gleichgeschlechtliche Handlungen können dann als unzüchtiges Verhalten angesehen werden, was strafbar ist. Alleine die Anziehung zum gleichen Geschlecht soll aber noch nicht für eine Bestrafung reichen.