ITALIEN: Höchstes Gericht erlaubt Adoption
Nur die sexuelle Orientierung der Mutter des Kindes, sowie von deren Lebenspartnerin für eine Adoption zu betrachten, sei nicht zulässig, erklärten die Richter des Corte Suprema di Cassazione, des Kassationsgerichts in Rom. Damit heissen die obersten Richter Italiens die Stiefkindadoption gut, welche Regierungschef Matteo Renzi damals als Kompromiss für die rechtskonservativen Abgeordneten noch aus dem Partnerschaftsgesetz streichen musste. Nur so war es überhaupt möglich, im Parlament eine Mehrheit für das Gesetz zu gewinnen. Statt der Stiefkindadoption ist nun vorgesehen, dass im Einzelfall zum Wohle des Kindes entschieden wird - per Gericht.
Beim aktuellen Fall ging es um ein lesbisches Paar und der leiblichen Tochter von einer der Frauen. Mit der Entscheidung unterstützen die höchsten Richter damit Urteile von früheren Gerichten. Erst im vergangenen April hat ein lesbisches Paar einen ähnlichen Fall gewonnen, und es sind noch einige weitere Urteile bezüglich der Stiefkindadoption im Berufungsstatus hängig.
Auch der jetzt gewonnene Prozess bringt jedoch nach wie vor keinen Automatismus, worauf sich andere gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf die Stiefkindadoption berufen könnten. Gemäss der LGBT-Organisation Arcigay wäre aber genau dies ein erstes Ziel, dass Kinder von gleichgeschlechtlichen Paare wenn möglich schon vor der Geburt zwei Elternteile haben.
Das Kassationsgericht überprüft als oberstes Gericht Urteile von Unterinstanzen, etwa in Bezug auf Rechtsfehler. So können die Richter die entsprechenden Urteile zur Neuverhandlung an die zuständigen Gerichte zurückweisen.