ITALIEN: Niederlage für lesbisches Paar in Strassburg, aber...

ITALIEN: Niederlage für lesbisches Paar in Strassburg, aber...
Seit Jahren kämpfen gleichgeschlechtliche Paare in Italien um ihre Elternschaft, doch nun haben sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einen Dämpfer erhalten. Das Verfassungsgericht in Italien hat zuvor noch zu Gunsten eines lesbischen Paares und gegen die italienische Regierung geurteilt. Doch es gibt trotzdem einen Lichtblick.

Seit dem Jahr 2018 kämpfen zwei Frauen aus Italien um das Recht, dass sie beide als Mütter ihres durch In-vitro-Fertilisation in Spanien gezeugtes Kind anerkannt werden. Das Kind wurde in Italien geboren und nach der Geburt hat der zuständige Bürgermeister kurzerhand beide Frauen als Mütter eingetragen und damit gegen italienisches Recht verstossen. Diese Praxis nutzen aber viele Behörden, insbesondere in den Grossstädten.

Doch dann begann die Regierung dagegen zu klagen, und es ging bis vor das Verfassungsgericht in Rom. Die dortigen Richter stellten sich dabei auf die Seite der beiden Frauen und entschieden, dass ein Kind, welches mittels In-vitro-Fertilisation gezeugt wurde, rechtlich durch beide Frauen abgesichert sein müsse. Eine Einschränkung, welche nur die biologische Mutter anerkenne, verstosse gegen das Grundrecht der Gleichberechtigung, des Familienlebens und gegen das Recht des Kindes auf seine Identität.

Dieses Urteil wurde von LGBTI+ Organisationen als Meilenstein gefeiert, war aber auch eine bittere Niederlage für die italienische Regierung. Insbesondere unter der Rechtsaussen-Premierministerin Giorgia Meloni hat die Regierung den Kurs gegen Regenbogenfamilien und die LGBTI+ Community im Allgemeinen massiv verschärft. Entsprechend haben sie auch das Urteil des Verfassungsgerichts nicht akzeptiert.

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung bekanntgegeben und die dortigen Richter kamen zu einem anderen Urteil. So gebe es mit einer Adoption bereits einen rechtlichen Weg zur Anerkennung beider Elternteile. Dieser sei zwar langsamer und auch aufwändiger als ein Eintrag in der Geburtsurkunde, doch das Familienleben des Kindes werde nicht gestört. Eine solche Adoption sei ausreichend, erklärten die Richter in Strassburg weiter, und es gebe kein Recht auf eine Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare.

Das letzte Wort in der Angelegenheit könnte aber auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch nicht gesprochen sein. Beide Seiten haben noch die Möglichkeit, eine Überweisung an die grosse Kammer zu beantragen. Dies muss innerhalb der nächsten drei Monate geschehen. In Italien hat schlussendlich das Verfassungsgericht das Sagen, egal wie die Richter in Strassburg entscheiden.