JAPAN: Bereits das 5. Obergericht beurteilt Verbot der Ehe für alle als verfassungswidrig

JAPAN: Bereits das 5. Obergericht beurteilt Verbot der Ehe für alle als verfassungswidrig
Mit Osaka hat sich bereits das fünfte Obergericht auf die Seite der LGBTI+ Community gestellt und erklärt, dass das Vorenthalten der Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Verfassung des Landes verstosse. Als Nächstes dürfte sich wohl das Oberste Gericht des Landes mit dem Anliegen befassen. Japan ist der letzte G7-Staat, der die Ehe für alle noch nicht eingeführt hat.

Die Richter in Sapporo, Tokio, Fukuoka und Nagoya haben bereits zuvor entschieden, und am Dienstag urteilte auch das Obergericht von Osaka, dass es verfassungswidrig ist, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf eine Ehe verweigert. Damit haben die Richter ein Urteil des Bezirksgerichts von Osaka aufgehoben, welches die Ehe noch exklusiv für heterosexuelle Paare behalten wollte. In den anderen Städten haben bereits die unteren Instanzen zu Gunsten gleichgeschlechtlicher Paare entschieden.

Das Bezirksgericht von Osaka hielt damals fest, dass die Ehe die Beziehung zwischen Mann und Frau schütze, damit sie Kinder in die Welt bringen und aufziehen können. Dem entgegneten die Befürwortenden der Ehe für alle, dass es durchaus auch heterosexuelle Paare gebe, welche keine Kinder haben wollen. Diese Praxis in Bezug auf Partnerschaften würde ganz klar sexuelle Minderheiten diskriminieren.

Insgesamt drei gleichgeschlechtliche Paare haben die Klage von Osaka vorangetrieben und bis vor das Obergericht gebracht. Sie stammen aus Kyoto und Kawaga. Die Herkunft des dritten Paares ist nicht bekannt. In ihrer Klage verlangten die drei Paare zusätzlich auch noch sechs Millionen Yen, rund 35'000 Schweizer Franken, als Wiedergutmachung, doch auf diese Forderung sind die Richter des Obergerichts nun nicht eingetreten.

Nachdem nun mit Osaka bereits ein fünftes Obergericht das Verbot der Ehe für alle als verfassungswidrig abgetan hat, wird erwartet, dass sich als nächstes das Oberste Gericht Japans mit dem Anliegen befassen wird. Dazu wird es wohl all die bisherigen Klage, welche bis vor ein Obergericht gelangt sind, zusammenfassen und gemeinsam beurteilen.

Der Druck auf Japan, auch international, ist in den letzten Jahren stark gestiegen, nicht zuletzt auch deshalb, da das Land das einzige in den G7 ist, welches die Ehe noch nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat. Weiter zeigt sich auch eine Mehrheit der Bevölkerung durchaus offen gegenüber der Ehe für alle.