JAPAN: Erneuter Sieg für die Befürworter der Ehe für alle vor Gericht
In Japan gibt es noch immer keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaften landesweit anerkennen zu lassen oder gar zu heiraten. Nun kam mit dem Obersten Gerichtshof von Nagoya ein weiteres Gericht zur Entscheidung, dass es nicht verfassungsmässig ist, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe vorenthält. Die Regierung verstosse damit gegen die Gleichheitsgarantie, welche in der Verfassung verankert ist.
Damit ist es das bereits neunte von zehn Gerichtsurteilen seit dem Jahr 2019, welches die Forderung nach der Ehe für alle unterstützt und sich somit an die Seite der LGBTI+ Community stellt. Die Haltung der Regierung und der Politik wurde dabei jeweils als verfassungswidrig eingestuft. Zudem ist es das bereits vierte Urteil eines Obergerichts, denn schon in Tokio, Fukuoka und Sapporo haben die Oberrichter ähnlich entschieden.
Noch in diesem Monat soll mit Osaka ein weiteres Urteil eines Obergerichts dazukommen. Es wird erwartet, dass das Oberste Gericht Japans danach die Berufungen von allen fünf Obergerichten zusammennehmen und schliesslich abschliessend beurteilen wird.